Allen Ratsuchenden gemeinsam ist, dass sie in den Jahren 2011 bis 2014 über den Online-Service der Hamburger Firma Jimdo kostenpflichtige Webseiten erstellt haben. Es betrifft in erster Linie kleinere und mittlere Unternehmen, die selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. So auch Louise Bamert, die eine Nordic Walking-Webseite in Spiez betreibt und seit Jahren Webseiten für sich, Private und Vereine erstellt. Sie bezahlte für das Hosting der Webseiten alle zwei Jahre je 97.20 Franken.

Von 2008 bis Januar 2014 hatte Jimdo das Vertragswesen und die Zahlungsabwicklung für die Jimdo-Seiten an die Firma Cleverbrigde ausgelagert. Den Webseiten-Baukasten haben die Kunden jedoch nach wie vor von Jimdo bereitgestellt bekommen. Ab Februar 2014 liefen die Verträge und die Rechnungsstellung wieder über Jimdo direkt.

Wann wird ein ausländisches Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

Ausländische Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen in der Schweiz anbieten, sind ab einem Umsatz von 100‘000 Franken mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihre Kunden in der Schweiz selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Das Unternehmen kann die Mehrwertsteuer jedoch auf den Endkunden abwälzen. Dies ist im vorliegenden Fall passiert, da offenbar die Mehrwertsteuerpflicht erst im Nachhinein festgestellt worden ist.

Trotzdem ist eine solche Nachforderung unbefriedigend, da der Endkunde beim Abschluss des Vertrags eigentlich davon ausgeht, den gesamten Preis inklusive Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Beobachter hat deshalb bei Jimdo und Cleverbridge nachgehakt.

Jimdo-Mitgründer Matthias Henze hat daraufhin mit Cleverbridge eine Lösung gefunden: «Jimdo wird die Forderungen von Cleverbridge übernehmen. Jimdo-Kunden in der Schweiz müssen weder heute noch zukünftig eine nachträgliche Mehrwertsteuerzahlung befürchten und tätigen.» Allen Kunden, die bereits an Cleverbridge gezahlt haben, will Jimdo das Geld erstatten.