Könnte der Beobachter nicht auch ‹mein› Gym auffordern, die automatische Aboverlängerung abzuschaffen?», fragte René Fässler* im April. Kurz zuvor hatte der Beobachter angekündigt, zusammen mit der Allianz der Konsumentenschutzverbände die wichtigsten Betreiber von Fitnesscentern abzumahnen. Denn die meisten Fitnesscenter gehen mit unfairen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Kundenfang: Die Jahresabos verlängern sich ungewollt, die Kündigungsmöglichkeiten sind zu sehr eingeschränkt, und die Center versuchen, die Haftung für Unfälle auszuschliessen – was gegen das Gesetz verstösst.

Doch René Fässler aus Zürich trainiert bei einem Anbieter mit nur einem einzigen Studio. Davon gibt es schweizweit mehrere Hundert, weshalb die Stiftung für Konsumentenschutz SKS, ihr Westschweizer Pendant FRC und der Beobachter sich zunächst auf Fitnessketten mit je mindestens fünf Studios konzentrierten.

Neu kann man vorzeitig kündigen

In mehreren Briefwechseln und manchmal auch in persönlichen Gesprächen haben der Beobachter und die Konsumentenschützer die Fitnesscenter zu überzeugen versucht, ihre AGB kundenfreundlicher zu gestalten. Nicht nur, weil das gut fürs Image ist, sondern weil die bestehenden AGB stellenweise rechtswidrig sind und insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzen.

Das ist – zumindest teilweise – gelungen. Einige Anbieter haben nach anfänglicher Skepsis ihr Kleingedrucktes angepasst. «Es freut uns, dass wir dank Ihren Anregungen unseren Kunden eine Optimierung bieten können», bilanziert etwa Giuseppe Verre, Chef der Fitnessplus-Kette, eines Anbieters mit 14 Standorten vor allem in den Kantonen St. Gallen und Zürich.

Seine 15'000 Kunden können neu ihren laufenden Fitnessvertrag an eine andere Person weiterverkaufen, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht mehr trainieren wollen. Sie können den laufenden Vertrag auch vorzeitig kündigen und erhalten das Geld anteilmässig zurück, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht mehr trainieren können oder aus dem Einzugsgebiet wegziehen. Und wenn in den Fitnessplus-Studios ein Unfall geschieht, richtet sich die Haftung neu «nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen». Vorher schlossen die AGB kategorisch jegliche Haftung aus, selbst wenn ein mangelhaft gewartetes Gerät oder eine fehlerhafte Instruktion Ursache des Unfalls war.

Einzig an der automatischen Verlängerung der Jahresabos will Giuseppe Verre festhalten. Jedes Mitglied werde aber spätestens sechs Wochen im Voraus darauf aufmerksam gemacht, zusammen mit dem Hinweis, wie man rechtzeitig kündigen kann.

Aber längst nicht alle Fitnessanbieter verstanden die Aktion als Chance, sich kundenfreundlicher zu präsentieren. Die Migros als schweizweit grösster Fitnessanbieter liess ausrichten, man sehe «keine Notwendigkeit, diese Thematik persönlich zu besprechen». Man werde einzig die jeweils unter eigenem Namen auftretenden Ketten (Fitnesspark, Activ Fitness, Flower Power, One Training Center, Mfit) dazu anhalten, die Haftungsklausel gesetzeskonform anzupassen.

«Einseitig zugunsten der Anbieter»

Andere reagierten überhaupt nicht: Discountfit liess zwei Einschreibebriefe schlicht unbeantwortet. Offenbar haben die Chefs aber den Inhalt gleichwohl gelesen, denn die Billigkette hat ihre AGB nachgebessert.

«Wer in einem Fitnesscenter trainiert, tut etwas für seine Gesundheit. Darum ist es stossend, dass bei vielen die Vertragsbedingungen derart einseitig zugunsten der Anbieter abgefasst sind», bilanziert SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. «Ich bin froh, dass immerhin einige wichtige Anbieter erkannt haben, dass sie mit faireren Verträgen längerfristig viel eher Kunden gewinnen können.»

Beobachter und Konsumentenschützer haben deshalb die AGB der untersuchten Fitnesscenter-Ketten in drei Kategorien eingeteilt: Auf der «weissen Liste» stehen jene Anbieter, die ihr Kleingedrucktes angepasst haben. Auf die «graue Liste» kommen Anbieter, die teilweise einsichtig sind. Unnachgiebige Fitnesscenter mit sehr kundenunfreundlichen AGB landen auf der «schwarzen Liste». Neu dazu kommen auch kleinere Fitnesscenter, sofern Kunden die AGB einsenden. 

Massgeblich für die Einteilung sind folgende vier Kriterien

  • Automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigungsmöglichkeit bei Unfall/Krankheit und Wegzug
  • Möglichkeit, den Vertrag an eine Drittperson weiterzuverkaufen
  • Haftung
Fitnesscenter-AGB (Stand: 29. Oktober 2015)
Die weisse Liste (keine kritisierten AGB-Klauseln)
  • Let's Go Fitness
  • Physic Club
  • Harmony
Die graue Liste (AGB teilweise mangelhaft)
  • Activ Fitness (Migros)
  • Basefit
  • Discountfit
  • Exersuisse
  • Fitnessplus
  • Fitness Energy
  • Kieser Training
  • Migros (u.a. Fitnesspark, One Training Center, Mfit)
  • Silhouette
  • Update Fitness
Die schwarze Liste (AGB in allen kritisierten Punkten mangelhaft)
  • Flower Power (Migros)
  • Holmes Place
  • SFGV + fitness la Tour 

Die fortlaufend ergänzten Listen sind unter www.konsumentenschutz.ch/fitnessstudio-listen abrufbar. Sie sind nicht als Empfehlung für oder gegen ein Fitnesscenter zu verstehen, weil dabei auch Faktoren wie die Kompetenz des Personals eine Rolle spielen.

Bald wird auf der «grauen Liste» auch das Airport Fitness am Flughafen Zürich stehen, das Gym von Beobachter-Leser Fässler. Kurz vor der Fitness-AGB-Aktion hatte sich sein Jahresabo ungewollt verlängert – obwohl er schon seit Monaten nicht mehr im Airport Fitness trainierte. «Ich ging davon aus, dass ich nicht kündigen muss, schliesslich hat das Jahresabo ein fixes Ablaufdatum», sagt Fässler. Erst als weiterhin monatlich 127 Franken von seinem Konto abgebucht wurden, realisierte er, dass sich das Abo automatisch verlängert hatte. «Obwohl ich das Gespräch mit der Filialleiterin suchte und schriftlich intervenierte, blieb das Fitnesscenter stur», sagt er. «Ich hoffe, dass keine weiteren Kunden in diese teure Abofalle tappen.»

*Name geändert

Wer die AGB seines Fitnesscenters einstufen lassen will, sendet eine Kopie des Vertrags samt AGB an: Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Fitness-AGB, Postfach, 3000 Bern 23.