Einschreiben
Mit zehn Jahren unterschreiben?
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- 3/12
Darf der Briefträger einen
eingeschriebenen, an mich
adressierten Brief einfach
unserem zehnjährigen Sohn
aushändigen, weil wir gerade
nicht zu Hause sind?
Zunächst einmal: Ja,
der Briefträger hat
korrekt gehandelt. Die Post regelt das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es: «Neben dem Empfänger sind sämtliche im selben Wohn- oder Geschäftsdomizil anzutreffenden Personen zum Bezug von Sendungen
berechtigt.» Dazu gehören auch minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben, wenn sie verstehen, dass sie für die Eltern einen Brief entgegennehmen. Es ist unmöglich, mit der Post zu vereinbaren, dass eingeschriebene Briefe nicht an minderjährige Kinder ausgehändigt werden.
Der Absender hingegen kann die Sache beeinflussen. Will er, dass der Postbote den Brief nur an eine bestimmte Person übergibt, muss er den Vermerk «eigenhändig» oberhalb der Adresse anbringen und den Vornamen des Empfängers ausschreiben. Das kostet zusätzlich sechs Franken. Vermerke wie «persönlich», «privat» oder «eigenhändig» bei uneingeschriebenen Sendungen berücksichtigt die Post nicht.
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© Beobachter Ausgabe 3 vom 02. Feb 2012 - Alle Rechte vorbehalten
Einschreiben
Mit zehn Jahren unterschreiben?
Darf der Briefträger einen eingeschriebenen, an mich adressierten Brief einfach unserem zehnjährigen Sohn aushändigen, weil wir gerade nicht zu Hause sind?
Zunächst einmal: Ja, der Briefträger hat korrekt gehandelt. Die Post regelt das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es: «Neben dem Empfänger sind sämtliche im selben Wohn- oder Geschäftsdomizil anzutreffenden Personen zum Bezug von Sendungen berechtigt.» Dazu gehören auch minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben, wenn sie verstehen, dass sie für die Eltern einen Brief entgegennehmen. Es ist unmöglich, mit der Post zu vereinbaren, dass eingeschriebene Briefe nicht an minderjährige Kinder ausgehändigt werden.
Der Absender hingegen kann die Sache beeinflussen. Will er, dass der Postbote den Brief nur an eine bestimmte Person übergibt, muss er den Vermerk «eigenhändig» oberhalb der Adresse anbringen und den Vornamen des Empfängers ausschreiben. Das kostet zusätzlich sechs Franken. Vermerke wie «persönlich», «privat» oder «eigenhändig» bei uneingeschriebenen Sendungen berücksichtigt die Post nicht.
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