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Einschreiben

Mit zehn Jahren unterschreiben?

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
3/12

Darf der Briefträger einen 
eingeschriebenen, an mich 
adressierten Brief einfach 
unserem zehnjährigen Sohn 
aushändigen, weil wir gerade 
nicht zu Hause sind?

Zunächst einmal: Ja, 
der Briefträger hat 
 korrekt gehandelt. Die Post regelt das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es: «Neben dem Empfänger sind sämt­liche im selben Wohn- oder Geschäftsdomizil anzutreffenden Personen zum Bezug von Sendungen 
berechtigt.» Dazu gehören auch minderjährige Kinder, die im selben Haushalt ­leben, wenn sie verstehen, dass sie für die Eltern einen Brief entgegennehmen. Es ist unmöglich, mit der Post zu vereinbaren, dass eingeschriebene Briefe nicht an minderjährige Kinder ausgehändigt werden.

Der Absender hingegen kann die Sache beeinflussen. Will er, dass der Postbote den Brief nur an eine bestimmte Person übergibt, muss er den Vermerk «eigenhändig» oberhalb der Adresse anbringen und den Vornamen des Empfängers ausschreiben. Das kostet zusätzlich sechs Franken. Vermerke wie «persönlich», «privat» oder «eigenhändig» bei uneingeschriebenen Sendungen berücksichtigt die Post nicht.

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