Fitness
Nach dem Schlemmen gehts ans Stemmen
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- Beratungszentrum, Fachbereich Konsum
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- Thinkstock Kollektion
Im Anschluss an die Festtage plagt viele das schlechte Gewissen - und sie lösen ein Abo für einen Fitnessklub. Was erwartet sie da? Worauf ist zu achten?
Die Badzimmerwaage bringts im Januar gnadenlos zutage: Die vielen Chlaushöcke, Festgelage und Jahresendapéros haben Spuren hinterlassen. Kein Wunder, herrscht nach den Festtagen Hochbetrieb in den Fitnessstudios. In dieser Zeit werden auch am meisten Abonnements verkauft. Wer unterschreibt, darf ein Jahr lang unter fachkundiger Aufsicht auf dem Ergometer strampeln, Gewichte stemmen oder im Aerobic schwitzen.
Doch Vorsicht: Fitnessklubverträge sind im Gesetz nicht direkt geregelt. Grundsätzlich werden sie als Mietverträge eingestuft. Denn als Hauptleistung stellen die Klubs ihren Mitgliedern Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung. Doch auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu beachten. Wenn bestimmte Klauseln nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie sie ergänzen, ändern oder streichen. Zeigt sich der Klub nicht verhandlungsbereit, wechseln Sie besser zur Konkurrenz. Auf folgende Punkte sollten Sie speziell achten:
- Verlockende Rabatte: Lassen Sie sich nicht zu einer langen Vertragsdauer verleiten, auch wenn Rabatte winken.
- Verlängerungsklausel: Viele Verträge enthalten eine Klausel, wonach sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit verlängert, wenn er nicht innert einer vorgeschriebenen Frist vor Vertragsende gekündigt wird. Solche Klauseln sind rechtlich zulässig. Kundenfreundliche Klubs verpflichten sich, ihre Mitglieder rechtzeitig an die Verlängerung respektive an die Kündigungsfrist zu erinnern. Sie können die Klausel aber auch vor Unterzeichnung des Vertrags durchstreichen. Oder Sie kündigen das Abo schon kurze Zeit nach Vertragsbeginn, um die Frist nicht zu verpassen. Bewahren Sie die Postquittung für den eingeschriebenen Brief auf.
- Vorzeitige Auflösung: Sie können vorzeitig kündigen, wenn ein «wichtiger Grund» vorliegt, der bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war - etwa ein Unfall oder eine Krankheit. Auch wenn ein wichtiger Grund vorliegt, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz des Fitnessklubs sein. Ein Ausstieg ist immer möglich, wenn Sie ein Ersatzmitglied bringen, das den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt.
- Angebotsänderungen: In manchen Verträgen sind Änderungen im Angebot oder sogar Betriebsschliessungen während mehrerer Wochen pro Jahr ausdrücklich vorbehalten. Das bedeutet, dass der Kunde in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Vertragsverlängerung hat. Vergleichen Sie darum das Kleingedruckte in verschiedenen Verträgen.
- Time-out-Regelung: Vielerorts kann das Abonnement während der Ferien oder einer Krankheit hinterlegt werden. Dieser Service ist nicht überall kostenlos. Rechnen Sie nach, ob sich das Hinterlegen wirklich lohnt.
- Krankenkassenbeiträge: Die meisten Kassen zahlen im Rahmen von Zusatzversicherungen um die 200 Franken pro Jahr ans Fitnessabonnement.
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© Beobachter Online 18. Dez 2006 - Alle Rechte vorbehalten

