Hauskauf: Günstlingspolitik kommt in Mode
Um den Modezaren Giorgio Armani zum Umzug ins Engadin zu bewegen, setzten sich die Behörden sogar über ein Urteil des Bundesgerichts hinweg – umsonst.
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«Die Sache Armani ist vom Tisch», sagt Duri Campell, Gemeindepräsident von S-chanf im Oberengadin. Weil die Medien der Familie zu sehr zugesetzt hätten, sei dem Mailänder Modeschöpfer die Lust vergangen, ins Engadin zu ziehen.
Letzten Herbst hatte alles noch so schön getönt. Damals war bekannt geworden, dass Giorgio Armani beabsichtige, im 83-Seelen-Flecken Cinuos-chel, einem Dorfteil von S-chanf, ein Engadiner Haus aus dem 17. Jahrhundert zu erwerben, um es in eine luxuriöse Wellness-Oase zu verwandeln. Diesen Sommer hätten die Bagger auffahren sollen.
Seit Oktober Funkstille
Doch daraus werde nichts, sagt der Besitzer der Liegenschaft: «Ich hoffte, die Verkaufsmodalitäten würden nach der Baubewilligung innert Monatsfrist über die Bühne gehen. Das war im letzten Oktober. Seither habe ich nichts mehr von Armani gehört.»
Die «Sache Armani» stand von Anfang an unter keinem guten Stern. So hatten die Gemeindebehörden in ihrer Vorfreude vergessen, dass der Modezar das Haus gar nicht hätte kaufen dürfen. Denn in Cinuos-chel gilt für den Wohneigentumserwerb durch Ausländer die Nullquote.
Als später Armanis Schwester Rosanna, seit kurzem Schweizer Bürgerin, als mögliche Mittelsperson genannt wurde, trat der zuständige Grundbuchinspektor des Kantons, Ludwig Decurtins, auf den Plan: «Wenn wir Wind von einem Strohmann bekommen, läuten bei uns sämtliche Alarmglocken.»
Grosszügig ausgeblendet hatte der S-chanfer Gemeinderat auch ein Bundesgerichtsurteil vom November 2001, das die Bautätigkeit im Dorf massiv einschränkte. «Solange Cinuoschel nicht an eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Abwasserreinigungsanlage (ARA) angeschlossen ist, gilt seine Bauzone planungsrechtlich als nicht baureif», schrieben die Lausanner Richter unmissverständlich. Daraus folge, «dass die Gemeinde in der Zwischenzeit in diesen Gebieten mangels hinreichender Erschliessung keine Baubewilligung für Neubauten oder wesentliche Umbauten, die einen erhöhten Abwasseranfall nach sich ziehen, erteilen darf».
Trotz des Verdikts des höchsten Schweizer Gerichts durchlief das Baugesuch des Modedesigners mühelos sämtliche Instanzen. Auch die Baubewilligung wurde erteilt obwohl der verlangte ARA-Anschluss keineswegs realisiert war und sich der erhöhte Abwasseranfall leicht aus den Plänen herauslesen liess: Armanis kühnes Bauprojekt umfasste neben 16 Nasszellen auch einen 17 Meter langen Swimmingpool.
Gemeindepräsident Duri Campell wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, dass die Erteilung der Baubewilligung unter diesen Umständen widerrechtlich gewesen sei. «Wir haben uns an die Vorschriften gehalten. Und einen grösseren Abwasseranfall bringt das Hallenbad auch nicht mit sich.» Überdies sei geplant, dass Ende 2004 ein erster Teil der Häuser von Cinuos-chel an die S-chanfer Kläranlage angeschlossen werde.
Für den Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Raimund Rodewald, ist der Fall klar: Er vermutet Günstlingspolitik. «Wie im Fall Wolfhalden/Michael Schumacher macht auch Cinuos-chel gegenüber der Prominenz einen Bückling.»
Dumm nur, dass nicht einmal mehr das hilft und die Prominenten bei negativen Schlagzeilen rasch kalte Füsse bekommen.
© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten











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