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Honorare: Etliche Götter in Weiss ohne weisse Weste

Text:
  • Sibylle Stillhart
Ausgabe:
5/03

Abzocken ist auch bei Ärzten Praxis: 860 Millionen Franken verlangten letztes Jahr die Krankenkassen von falsch abrechnenden Medizinern zurück. Jetzt wird der Bund aktiv.

Die Forderung des Arztes kam Olivia Frutschi von Anfang an «etwas seltsam» vor: Bevor er die von der Krankenkasse bewilligte Brustverkleinerung vornehme, müsse sie ihm 2000 Franken zahlen, verlangte der Schönheitschirurg. Der Schock kam mit der Rechnung: Der Mediziner betrachtete das Geld nicht als Anzahlung an die Operation, sondern als sein persönliches Honorar. Das liess die Helsana nicht auf sich sitzen und reichte Klage ein.

Dass Ärztinnen und Ärzte mitunter grosszügig abrechnen und unnötige Leistungen erbringen, ist keine Seltenheit. Der Beobachter fragte bei den zehn grössten Krankenkassen nach, wie viel Geld sie im letzten Jahr von Ärzten und Spitälern wegen zu hoch ausgestellter Rechnungen zurückforderten. Das Ergebnis ist frappant: Hochgerechnet auf alle Versicherten der Schweiz, wurden den Prämienzahlern nicht weniger als 860 Millionen Franken zu viel verrechnet. Pro Kopf ergibt das einen Betrag von 120 Franken.

Manche Ärzte frisieren ihre Rechnungen raffiniert:

  • Zeugnisse werden in Rechnung gestellt, ohne dass sie verlangt oder gar ausgestellt wurden.

  • Es werden Zeitzuschläge erhoben, obwohl die Konsultation weniger als 30 Minuten dauerte.

  • Der Mediziner verlangt die Versicherungspolice und entscheidet je nach Deckung, wie die Behandlung erfolgen soll.

  • Medikamente werden mit zu hohen Preisen verrechnet. Materialkosten werden pauschal verrechnet. Bei einer detaillierten Liste verringert sich der Rechnungsbetrag oftmals.

«Schwierig nachzuweisen»

«Es ist schwierig, einem Arzt nachzuweisen, dass eine Rechnung bewusst falsch ausgestellt wurde», sagt Reto Steiner, Pressesprecher der Ärzteverbindung FMH. Im Nachhinein seien unwirtschaftliche Praktiken und betrügerische Tarifanwendung kaum zu erkennen. Steiner rät den Patienten, Honorarrechnungen genau zu überprüfen. «Es kam schon vor, dass ein Arzt eine Rechnung mit einem Datum stellte, an dem der Patient in den Ferien war.»

Die Krankenkassen sind alarmiert. «Von den insgesamt 15000 Praxisärzten in der Schweiz werden tausend etwas genauer beobachtet», sagt Peter Marbet von Santésuisse, dem Verband der Schweizer Krankenversicherer. Allein die Visana beschäftigt 13 Leistungszentren, die nichts anderes tun, als eingereichte Fakturen auf Herz und Nieren zu prüfen. «Bei zehn Prozent unserer Ärzteschaft schauen wir genauer hin», sagt Hansjörg Binder, Leiter des Leistungszentrums St. Gallen. Das sind ungefähr 100 Ärzte in den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen. Gibt eine Sachbearbeiterin die Konkordanznummer eines Arztes, der bereits einmal gerügt wurde, in den Computer ein, blinkt ein Ausrufezeichen auf dem Bildschirm. Auf dessen Rechnung wird dann jeweils besonderes Augenmerk gerichtet.

Mit Erfolg: Die Visana konnte letztes Jahr rund 122 Millionen Franken von unkorrekt abrechnenden Ärzten zurückfordern. Auf den grössten Betrag kam allerdings die Helsana: Sie erhielt 2002 satte 170 Millionen Franken zurückerstattet. «Wir kennen mittlerweile unsere Pappenheimer», sagt Sprecher Christian Beusch.

Aufgrund der Hochrechnung des Beobachters will nun auch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) aktiv werden. «Wir werden dem Problem nachgehen», verspricht BSV-Mitarbeiter Daniel Wiedmer.

© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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