Kompakt 50plus

Fit und schön ins Alter

Ausgabe:
19/08

Für immer mehr Ältere ist noch lange nicht der Ruhestand angesagt: 60-Jährige wechseln den Job, 70-Jährige geniessen den Sex, und 80-Jährige reisen um die Welt. Voraussetzung dafür aber ist, dass man fit bleibt. Wie das gelingt, lesen Sie in in dieser Kompakt-Ausgabe.


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Editorial, Inhalt
Lust aufs Alter
«Droht eine Ära der Vergreisung, in der immer mehr Menschen pflegebedürftig vor sich hin dämmern? Es gibt auch eine andere Sicht der Dinge. Schauen Sie sich einmal unter Ihren Verwandten und Bekannten um. Sie sehen: 55-Jährige, die sich beruflich neu orientieren; 65-Jährige, die sich frisch verlieben; 75-Jährige, die in ferne Länder reisen. Nicht nur die Lebenserwartung steigt, die Älteren bleiben auch länger gesund und aktiv.»
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Altersfragen

«Geniessen und dabei lernen»
Es ist nie zu spät, zu neuen Ufern aufzubrechen und dem Leben weitere schöne Seiten abzugewinnen. Ein Gespräch über die Chancen und Freuden des Älterwerdens mit der Rheinfelder Philosophin und Buchautorin Annemarie Pieper.
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Ernährung
Gutes Essen ist die beste Kosmetik
Im Alter auf die Ernährung achten: Lohnt sich das noch? Auf jeden Fall. Wer richtigisst, bleibt länger gesund und fit - und kann sich teure Faltencremen sparen. Denn gute Ernährung ist das wirksamste Anti-Aging-Mittel.
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Sexualität

Liebe muss im Alter nicht rosten
Wer behauptet denn, dass im Alter tote Hose herrscht? Auch 70-Jährige können noch ein erfülltes Liebesleben haben. Voraussetzung ist allerdings, dass man mit körperlichen Veränderungen und neuen Bedürfnissen umzugehen lernt.
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Reisen
Mit 80 Jahren um die Welt
In Sachen Reisen stehen die Alten den Jungen kaum mehr nach: Fitte Senioren jetten um die Welt, buchen luxuriöse Abenteuerferien und Kulturtrips - und verbringen ihren Urlaub auch einmal auf dem Bike oder auf dem Golfplatz.
>> www.beobachter.ch/feriencheck
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Sport
Laufen Sie dem Alter davon
Wer im Alter Sport treibt, fühlt sich länger jung und fit: Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft und Koordination bleiben zum grossen Teil erhalten. Selbst Sportmuffel, die erst spät mit dem Training anfangen, profitieren - vom ersten Tag an.
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Erbschaftsquiz
Wie fit sind Sie im Erbrecht?
Erbteil, Pflichtteil, Eigengut: Ganz frei sind Sie beim Erben und Vererben nicht. Unddas Erbrecht birgt einige Tücken. Testen Sie Ihre Kenntnisse der wichtigsten rechtlichen Fragen. Richtig ist jeweils nur eine Antwort.
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Testament
Der letzte Wille geschehe
Ein korrekt verfasstes Testament ist das A und O bei Erbschaften, wenn bei derVerteilung des Nachlasses von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird.So sorgen Sie für klare Verhältnisse unter den Nachkommen.
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Erbengemeinschaft
Das Kreuz mit schwierigen Erben
Erbengemeinschaften sind Zwangsgemeinschaften: Können sich die Erbinnen und Erbennicht einigen, ist der ganze Nachlass blockiert. Denn das Gesetz verlangt Einstimmigkeit. Im Konfliktfall lohnt es sich, einen Vermittler beizuziehen.
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Konkubinat
Ohne Trauschein drohen Nachteile
Unverheiratete Partner werden vom Gesetz stiefmütterlich behandelt: Sie zählen nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Dass der Lebenspartner das Nachsehen hat, lässt sich jedoch verhindern - dank einem Testament und guter Planung.
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Willensvollstrecker
Schlichter in heiklen Fällen
Beim Erben kann ein Willensvollstrecker eine grosse Hilfe sein. Vor allem dann,wenn zu befürchten ist, dass sich die Erbinnen und Erben in die Haare geraten könnten. Was Sie bei der Wahl des Willensvollstreckers beachten müssen.
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Meistbegünstigung
Der Ehepartner soll Vorrang haben
Der Ehepartner ist nicht automatisch Alleinerbe. Die Ehefrau oder der Ehemannlässt sich jedoch gegenüber den anderen Erben begünstigen. Entscheidend ist die Zusammensetzungdes ehelichen Vermögens.
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Erbvorbezug
Schenken ja - aber richtig
Viele Eltern überlegen sich, den Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil des Vermögenszu übertragen. Eine schöne Sache für die Begünstigten - aber leider oft auch Anlassfür spätere Streitigkeiten. So gehen Sie beim Verteilen richtig vor.
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Erbschaftssteuer
Wo der Staat zur Kasse bittet
Die meisten Kantone verzichten auf eine Besteuerung, wenn die nächsten Verwandten erben. Alle anderen Erbinnen und Erben dagegen müssen je nach Verwandtschaftsgrad und geerbter Summe tief in die Tasche greifen.
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Weitere Informationen
Weitere Informationen und hilfreiche Adressen finden Sie auf der Serviceseite als PDF (120 kb)

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Beobachter-Ratgeber zum Thema

© Beobachter Ausgabe 19 vom 17. Sep 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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