Nichtberufsunfall
Zahlt die Versicherung?
Anfang Dezember erlitt ich in der Freizeit einen Unfall. Weil ich zwei Teilzeitstellen und somit zwei Unfallversicherungen habe, frage ich mich nun, welche der Versicherungen für die Behandlungskosten aufkommen muss.
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Diese Kosten muss nur dann eine der Unfallversicherungen übernehmen, wenn Sie überhaupt über einen Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle (also Unfälle in der Freizeit) verfügen. Gegen Nichtberufsunfälle ist man nur versichert, wenn man mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. Kommen Sie bei keiner der beiden Stellen auf acht Stunden, ist Ihre Krankenversicherung zuständig. Wenn Sie bei beiden Stellen mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ist die Unfallversicherung jenes Arbeitgebers zuständig, bei dem Sie zuletzt vor dem Unfall gearbeitet haben. Wenn Sie nur bei einem der Jobs auf mindestens acht Stunden pro Woche kommen, ist automatisch die Versicherung des betreffenden Arbeitgebers zuständig.
© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten











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