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Rauchverbot

Zug um Zug ohne Qualm

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • Alain D. Boillat
Ausgabe:
25/05

Neue Etappe im Kampf gegen den blauen Dunst: Jetzt wird Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Die Antworten auf die zehn brennendsten Fragen.

Darf in einem nicht umgebauten Raucherabteil im Zug auch nach dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember geraucht werden?

Nein. Bis der Umbau der Raucher- in Nichtraucherabteile abgeschlossen ist, wird zwar noch ein halbes Jahr verstreichen, doch das Verbot gilt ab sofort – flächendeckend für den öffentlichen Verkehr.

Deutsche Wagen werden auch in Zukunft mit einem Raucherabteil durch die Schweiz rollen. Ist das Rauchen dort weiterhin gestattet?

Nein. Das Verbot gilt auch für sämtliche ausländischen Wagen – egal, ob mit oder ohne Raucherabteil.

Weshalb wurde überhaupt ein Rauchverbot in den Zügen beschlossen?

Bestärkt durch Erfahrungen mit rauchfreien Hochleistungszügen wie dem TGV oder dem Cisalpino, setzen die Bahnen auf einen besseren Komfort für Nichtraucher und hoffen auf tiefere Kosten bei Reinigung und Reparaturen.

Was passiert, wenn ein Passagier trotzdem raucht?

Am Anfang werden die Transportunternehmer noch ein Auge zudrücken und, so SBB-Mediensprecher Roland Binz, «höflich, aber bestimmt auf das neue Verbot aufmerksam machen». Doch wer sich uneinsichtig zeigt, kann, gestützt auf das Transportgesetz, wegen «Verschmutzung des Zuges ohne Schaden» mit 25 Franken zur Kasse gebeten werden.

Machen die Bahnen jetzt Jagd auf Raucher?

Nein, es wird kein zusätzliches Personal angestellt. Doch die Kontrolleure der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn etwa werden nach dem 11. Dezember vermehrt auf Zügen mit Selbstkontrolle patrouillieren. Während der Stosszeiten setzen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auf die soziale Kontrolle durch die nichtrauchende Mehrheit der Passagiere.

Weshalb kann die Bahn nicht einfach einen Raucherwagen an jeden Zug anhängen?

Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wollten eine klare Regelung ohne Ausnahmen. Nicht zuletzt auch, um die Gesundheit der Kondukteure zu schützen.

Wo darf überhaupt noch geraucht werden?

Weiterhin erlaubt ist das Rauchen in den meisten Bahnhöfen; ausgenommen sind unterirdische Stationen wie im Zürcher S-Bahnhof oder am Flughafen Zürich. Die Faustregel: Sobald man durch eine Tür geht, gilt Rauchverbot – vom Wartehäuschen bis zur geschlossenen Schalterhalle.

Kann ich von meinem Arbeitgeber einen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen?

Ja. Der Aargauer Rechtsanwalt Roger Baumberger kommt in seiner Doktorarbeit zum Schluss, dass ein Nichtraucher von seinem Arbeitgeber einen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen kann. Er stützt sich dabei auf Artikel 19 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, in dem der Schutz von Nichtrauchern geregelt ist.

Warum bestehen denn nicht mehr Nichtraucher auf ihrem Recht?

Ein Angestellter, der auf seinem Recht beharrt und eventuell sogar das Arbeitsinspektorat auf den Plan ruft, riskiert unter Umständen, seine Stelle zu verlieren. Der Arbeitgeber darf ihm zwar deswegen nicht kündigen; gibt er aber einen anderen Kündigungsgrund an, wird es schwierig, gegen die Entlassung vorzugehen.

Haben Raucher umgekehrt ein Recht darauf, während der Arbeit zu rauchen?

Streng genommen nicht. Jurist Baumberger kommt gar zum Schluss, dass Arbeitgeber von Angestellten verlangen könnten, nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist auf dem Firmenareal während der Arbeitszeit ganz aufs Rauchen zu verzichten.

© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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