aktualisiert am 18. Apr 2012 13:36Registerhaie
Achtung, Schwindler!
- Text:
- Iwon Blum
- und Michael Krampf
- Bild:
- Thinkstock Kollektion
Der Beobachter warnt gemeinsam mit dem Schweizer Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) vor Adressbuchschwindlern - und nennt die Abzocker beim Namen.
Adressbuchschwindler, auch Registerhaie genannt, sind eine Plage fürs Gewerbe. Sie versenden amtlich wirkende Formulare an Kleinunternehmen für Adresseinträge in Branchenregistern. Manchmal geht es auch um ein Inserat in einer Informationsbroschüre. Angeblich soll es sich um kostengünstige Werbung handeln. Doch weit gefehlt. Die Adressverzeichnisse werden kaum beachtet. Und die Broschüren werden, wenn überhaupt, in einer Miniauflage irgendwann irgendwie irgendwo verteilt. Die Kleinunternehmen realisieren häufig erst, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben, wenn sie die Rechnung erhalten.
Unseriöse Adressverleger stellen auch weitere Fallen: So wird in manchen Werbeschreiben eine kostenpflichtige 0900-Nummer angegeben. Dorthin soll ein Fax geschickt werden, wenn kein Eintrag erwünscht sei. Ein solcher Fax kann schnell über 100 Franken kosten.
Die Adressbuschschwindler werden von der Justiz für ihr Treiben selten belangt. Darum warnt der Beobachter vor Unternehmen, die negativ aufgefallen sind, und über die der Beobachter bereits berichtet hat:
Liste bekannter Registerhaie
- Grewo mehr Infos
- B&P Dienstleistungen GmbH (auch www.ch-telefon.ch) mehr Infos
- Euronetcity mehr Infos
- NMC mehr Infos
- Proinfo Marketing Services SRL (firmenportal24.ch) mehr Infos
- Schweizer Zentralregister der Unternehmens-Identifikationsnummer mehr Infos
- Unternehmensdatenbank.info mehr Infos
- Webclick GmbH mehr Infos
- Webconnect Services SRL (branchenauskunft24.ch) mehr Infos
- WSC Handels- und Wirtschaftsinformations AG mehr Infos
Die Adressbuchschwindler sind auch dem Schweizerischen Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) ein Dorn im Auge. Dieser vertritt die seriösen Anbieter. Der Verband geht gegen die Schwindler vor und warnt vor folgenden Unternehmen:
Gemeldete Schwindelverleger ab 2010
- Adressennet.ch, Alkmaar
- AnnuairePro Fribourg, Hünenberg
- Branchenauskunft24.ch, Bukarest
- Branchenbuch Steckborn
- B und P Dienstleistungen GmbH, Wollerau
- Das Branchenbuch online
- Das Schweizer Firmenverzeichnis, Riedholz
- DeBi Advice, Berlin
- Der Stadtplan Nr. 1 für die Schweiz
- EBVZ.DE, Melle
- Feigenbaum & Stern Ltd, Hong Kong
- Fichier Directorie.com
- Firmengate24/Web Index AG, Zürich
- Firmenkatalog 2012
- Firmenportal 24, Bukarest
- Gelbes Branchenbuch Schweiz, Seychellen
- Gelbes Branchenbuch Schweiz, Zürich
- Gelbe Seiten für die Schweiz, Manchester
- Gewerbeauskunft-Zentrale
- Gewerbe- und Wirtschaftsverlag SARL
- HIM Swiss Internet AG, Ins; Schuldspruch
- IfWP Institut für Wirtschaftspublikationen AG
- I Media AG, Losone
- INCOM solutions Ltd, London
- Info Register LLC/USA, Standsstad
- Info-Suisse Telecom
- Intermedia Fischer – der Registerverlag, Zug
- Kommunikado Ltd, Schindellegi
- Made-in.cc/Yellow Publisching, Manchester
- MediaNet T.H.Ltd, Genf
- Muralis Marketing AG, Teufen
- Nerus AG, Rapperswil
- NMC-Branchenregister AG, Zürich
- Orts-/Stadtplan Steckborn
- Platforme Renseignement Swiss
- PMV Public Media Verlag, St. Gallen
- SC Proinfo Marketing Services, Bukarest
- SC Webconnect Services SRL, Bukarest
- SearchFor U, Alkmaar
- Swiss Index Ltd, London
- Swiss telecom
- swiv.ch - Schweizer Wirtschaftsverzeichnis/Swiss Economic Index, Mettmenstetten
- Trademark Publischer Gesmbh, Wien
- Transferet Swisscom
- Transfert Telecom
- Webclick / Schuster GmbH, Wollerau
- Wirtschaftsinformationen Kanton Thurgau
- Yellow Page B.V Jan Pieterszoon, Den Haag
Was Sie tun können, wenn Sie bereits auf einen der genannten Anbieter hereingefallen sind, erfahren Sie hier.
Gesetzesänderung
Das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt seit dem 1. April 2012. Die Gesetzesänderungen werden es erlauben, griffiger gegen Adressbuchschwindel vorzugehen. Mehr Infos
Erfolg im Kampf gegen Schwindelverleger
Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV hat einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Adressbuchbetrüger errungen, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt.
Die Firma HIM Swiss Internet AG mit Sitz im bernischen Ins wandte eine häufig gesehene Masche an: Sie versandte unter dem Brand Swiss Internet unaufgefordert Rechnungsformulare für Einträge in ein Branchenverzeichnis. Geschickt wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um einen schon bestehenden Auftrag, oder sogar um eine behördliche Rechnung. Dass man gar nie einen solchen Eintrag bestellt hatte, und dass man mit Bezahlung der Rechnung zudem ein Eintragungs-Abonnement abschloss, war auf den Formularen nur bei sehr genauem Hinsehen erkennbar. Zudem sind die angeblichen Branchenverzeichnisse weitgehend unbekannt und damit nutzlos.
Der SADV als Branchenorganisation der seriösen Datenbank- und Verzeichnisverleger hat gegen die HIM Swiss Internet AG, respektive deren Verwaltungsräte, im Oktober 2010 Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat im März 2012 drei damalige Verwaltungsräte der HIM Swiss Internet AG wegen unlauterem Wettbewerb schuldig gesprochen und zu bedingten Geldstrafen zwischen 5700 und 9600 Franken verurteilt. Zudem müssen Sie die Verfahrenskosten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass das Versenden von irreführenden Rechnungen gegen das Gesetz (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG) verstösst und verboten ist. Die Verurteilungen sind rechtskräftig.
Damit hat der SADV erstmals eine Verurteilung eines Schweizer Schwindelverlegers mit Aktivitäten in der Schweiz erreicht. «Dieses Urteil zeigt, dass man gegen die Landplage der Schwindelverleger durchaus mit Erfolg vorgehen kann. Der SADV wird den juristischen Kampf gegen Schwindelverleger weiterführen, zumal die Chancen für eine Verurteilung solcher betrügerischen Praktiken mit dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch grösser geworden sind», sagt SADV-Präsident Peter Delfosse. Das Urteil gegen die HIM Swiss Internet AG ist noch unter dem alten UWG erfolgt. Seit dem 1. April 2012 ist gesetzlich noch klarer geregelt, dass das Versenden von irreführenden Formularen und Rechnungen verboten ist: In Artikel 3 (Abs. 1 Buchstabe p und q) sind solche Praktiken nun explizit als unzulässig aufgeführt.
Weitere Infos
Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) warnen vor den unlauteren Machenschaften von unseriösen Adressverlegern. Weitere Informationen finden Sie unter www.sadv.ch: Vorsicht, Adressbuchschwindel!
Auf www.seco.admin.ch finden Sie weitere Informationen sowie die Informationsbroschüre «Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!» (PDF).
© Beobachter Online 18. Apr 2012 - Alle Rechte vorbehalten











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