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Selbständigkeit

Wer muss welche Risiken versichern?

Ausgabe:
8/07

Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit: Was «echte» und «unechte» Selbständigerwerbende sowie ihre Angstellten über Versicherungen wissen müssen.

RisikoVersicherung«Echte» Selbständig-erwerbende:
- Einzelfirma
- Kommandit-gesellschaft
- Kollektiv-gesellschaft
«Unechte» Selbständig-erwerbende:
- AG
- GmbH
Personal «echter» und «unechter» Selbständig-erwerbender
Alter, Tod, Invalidität, Mutterschaft, Militär AHV, IV, EO
(1. Säule)
obligatorisch obligatorisch obligatorisch
Alter, Tod, Invalidität Berufliche Vorsorge (Pensionskasse,
2. Säule)
freiwilligobligatorisch ab einem Jahreslohn von 20'520 Frankenobligatorisch ab einem Jahreslohn von 20'520 Franken
Alter, Tod, Invalidität Lebens-versicherung
(3. Säule)
freiwilligfreiwilligfreiwillig
ArbeitslosigkeitArbeitslosen-versicherungnicht möglichobligatorisch (vor dem Bezug von Arbeitslosen-Taggeld ist in der Regel die Löschung der Firma im Handels-Register nötig)obligatorisch
Arbeitsunfähigkeit wegen KrankheitLohnfortzahlung
(gemäss OR)
nicht möglich obligatorischobligatorisch
Arbeitsunfähigkeit wegen KrankheitKrankentaggeld-
versicherung (KTG)
freiwillig freiwillig freiwillig
Unfall Unfall-versicherung (UVG)freiwillig

Berufsunfall: obligatorisch;


Nichtberufs-Unfall: bei Wochen-Arbeitszeit von über 8 Stunden obligatorisch, sonst über die obligatorische Kranken-versicherung

Berufsunfall: obligatorisch;

Nichtberufs-Unfall: bei Wochen-Arbeitszeit von über 8 Stunden obligatorisch, sonst über die obligatorische Kranken-versicherung
Familie Familienzulagenin einzelnen Kantonen obligatorisch obligatorischobligatorisch

© Beobachter Ausgabe 8 vom 11. Apr 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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