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Spitex

Hilfe nach der Operation

Text:
  • Carla Brunner
Ausgabe:
21/03

Nach einer Operation riet mir der Arzt, eine Haushaltshilfe zu nehmen oder eine Kur zu machen. Da ich keine Zusatzversicherung für Kuren habe, wählte ich die erste Variante. Die Kasse schickt mir nun aber die Spitex-Rechnungen zurück. Muss sie denn nicht zahlen? Markus K.

 

 

Ihre Kasse handelt korrekt. Spitex-Leistungen sind zwar von der Grundversicherung gedeckt – und zwar 60 Stunden pro Quartal. Dazu gehören aber nur reine Pflegeleistungen, beispielsweise Spritzen verabreichen, Wunden versorgen oder den Patienten waschen.

 

Nicht bezahlt werden haushälterische Tätigkeiten wie Waschen, Putzen oder Bügeln. Für solche Spitex-Leistungen benötigen Sie eine spezielle Zusatzversicherung – genauso wie für Erholungskuren. Wenn die Spitex Hilfe leistet, heisst das nicht automatisch, dass die Grundversicherung auch dafür zahlt. Am besten fragt man bei der Krankenkasse nach, welche Leistungen von der Grundversicherung abgedeckt sind und wofür man allenfalls eine Zusatzversicherung abschliessen muss.

 

© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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