Stockwerkeigentum: Das sind die Fussangeln
- Das Reglement:
Um Überraschungen vorzubeugen, sollten Sie sich vor einem Kauf unbedingt das Stockwerkeigentümer-Reglement besorgen. Lassen Sie das Reglement von einer unabhängigen Fachperson prüfen.
- Die Protokolle:
Den Protokollen der Stockwerk-Eigentümerschaft kann man Hinweise auf allfällige Probleme entnehmen, etwa ob ein Mitglied der Gemeinschaft konsequent einen Oppositionskurs steuert; erfahrungsgemäss genügt ein einziger «Querschläger» oder Streithahn, damit der Haussegen schief hängt.
- Die Verwaltung:
Im Gesetz ist die Ernennung eines Verwalters vorgesehen. Lassen Sie sich Referenzen der Verwaltung zeigen und vergewissern Sie sich, dass sie kompetent und unabhängig agiert. Heikel kann es sein, ein Mitglied aus der Gemeinschaft mit dieser Aufgabe zu betrauen. Denn nicht selten mangelt es an Fachwissen, aber auch am neutralen Standpunkt in Konfliktfällen.
- Die Wertquote:
Sie legt den Anteil einer Wohneinheit am Gesamtwert des Gebäudes fest. Nach dieser Ziffer werden gemeinschaftliche Kosten, zum Beispiel Unterhaltsarbeiten, aufgeteilt. Um zu überprüfen, ob die Wertquote richtig festgelegt wurde, kann es sich ebenfalls lohnen, eine Fachperson beizuziehen.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten











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