Verträge
Nicht unter Druck setzen lassen
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer glauben, sie könnten Verträge innert weniger Tage ohne Folgen kündigen. Das ist falsch.
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Das sogenannte Haustürgesetz, das bei Überrumpelung eine Widerrufsfrist gewährt, gilt nur für Konsumenten – also beim Kauf von Waren und Dienstleistungen für den privaten Gebrauch. Da Inserateverträge immer mit Firmen abgeschlossen werden, gilt dieses Rücktrittsrecht nicht. Deshalb sollte man die Verträge genau prüfen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Lassen Sie sich ein Beispiel des Werbeträgers zeigen (Broschüre, CD, Ortsplan, Tischset, Inserateseite) und überlegen Sie, ob Sie damit tatsächlich potenzielle Kundschaft erreichen.
- Überprüfen Sie Referenzen, die der Vertreter angibt.
- Rechnen Sie anhand der Vertragsbestimmungen den Preis durch.
- Schliessen Sie keine mehrjährigen Verträge ab.
- Mündliche Zusicherungen sollten Sie auf dem Vertragsformular festhalten.
- Sie dürfen auch unhöflich werden, wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen – eine Firma, die keine Bedenkzeit gewährt, ist ohnehin unseriös.
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© Beobachter Ausgabe 8 vom 16. Apr 2003 - Alle Rechte vorbehalten



