Arbeitsgericht
Erfolgreiche «Palace»-Revolution
Verurteilt: Das Luzerner «Palace» muss Steve Derwey wegen missbräuchlicher Kündigung entschädigen.
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Jungkoch Steve Derwey, 21, freut sich: «Das nenne ich Gerechtigkeit. Jetzt können alle sehen, dass man sich auch als kleiner Bürger wehren kann und sich nicht alles gefallen lassen muss.» Anderthalb Jahre lang wartete Derwey auf das Urteil des Arbeitsgerichts des Kantons Luzern gegen seinen ehemaligen Brötchengeber: Das Luzerner Fünfsternehaus «Palace» hatte dem Angestellten im Oktober 2004 gekündigt, weil er sich geweigert hatte, eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Mit dieser hätte er sein Einverständnis geben sollen, während eines dreimonatigen Umbaus der Nobelherberge auf Lohn und Versicherung zu verzichten (siehe Artikel zum Thema «Kündigungen: Unnobles Nobelhotel»). Derwey klagte wegen missbräuchlicher Kündigung und bekam nun endlich Recht.
Das Hotel Palace wurde gleich aus mehreren Gründen verurteilt: unfaire Vertragsverhandlung, widersprüchlicher Arbeitsvertrag und ungültige sowie missbräuchliche Kündigung. Steve Derwey bekommt gut 8’000 Franken Entschädigung. «Mit so viel hatte ich nicht gerechnet. Ich werde das Geld sparen für später», so der Jungkoch, der zurzeit in einem Zermatter Traditionshaus arbeitet. Es freue ihn, dass sein ehemaliger Arbeitgeber «gerüffelt» wurde. Das «Palace» wird das Urteil nicht anfechten.
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© Beobachter Ausgabe 5 vom 02. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten









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