Update vom 1. Oktober 2018

Seit dem 1. Oktober können Frauen und Männer im Nationalen Organspenderegister festhalten, ob sie ihre Organe und Gewebe spenden möchten. Die Datenbank stellt eine moderne Alternative zur Organspende-Karte dar. Der Eintrag im Register ist innert kürzester Zeit abrufbar und kann jederzeit geändert werden. Wie auch die Karte soll das Register dafür sorgen, dass im Notfall nicht Angehörige entscheiden müssen.

Eintragen können sich alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Erstmals können diese auch Mitteilungen an Angehörige hinterlegen und notieren, ob die transplantierten Organe der Forschung zur Verfügung stehen sollen. 

Friedlich liegt der Patient im Spitalbett. Die Augen sind geschlossen, der Brustkasten hebt und senkt sich. Das Herz pumpt weiterhin Blut in den Körper, da ist ein Puls, die Haut ist noch warm. Kein Zeichen mehr von Anstrengung oder Schmerzen, der Überlebenskampf ist vorbei.

Obwohl es nicht danach aussieht, ist der Patient nach neurologischer Definition tot: Sämtliche Hirnfunktionen einschliesslich Hirnstamm sind ausgefallen. Das Steuerungsorgan ist nicht mehr fähig, den Organismus aufrecht zu erhalten.

Organe, Gewebe und Zellen können dennoch weiterleben – für eine kurze Zeit, durch Medikamente und maschinelle Beatmung.

Für Angehörige ist der Tod weit mehr als ein medizinischer Vorgang. Beinahe unmöglich scheint es, einen geliebten Menschen in einer solchen Situation gehen zu lassen und sich gleichzeitig für das Leben eines Fremden zu entscheiden. Und doch: Die Frage nach dem Patientenwillen muss gestellt werden. Hat er sich zu Lebzeiten über eine Organspende geäussert? Sollen organerhaltende Massnahmen eingeleitet werden?

Die Zeit drängt.

Mehr Wartende, weniger Spender

1480 Schweizerinnen und Schweizer standen 2016 auf der Transplantationsliste für ein neues Organ. Innerhalb von einem Jahr hat sich die Anzahl der Wartenden um sieben Prozent erhöht, während die Zahl der Spender zurückging.

Gut zwei Drittel der Patienten benötigen eine Niere, auf die sie wegen der grossen Nachfrage durchschnittlich drei Jahre warten. Danach sind Leber und Herz mit acht respektive elf Monaten Wartezeit am gefragtesten. Eine lange Zeit, die durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird: Die Dringlichkeit einer Transplantation, ihr medizinischer Nutzen sowie die bisherige Wartezeit. Patienten auf der Warteliste müssen jederzeit erreichbar sein. Wird ein Organ gefunden, bleiben meist nur wenige Stunden. 

Abgesehen von der Niere und einem Teil der Leber dürfen Organe erst nach Feststellen des Hirntods entnommen werden. Dieser ist in den meisten Fällen die Folge eines Therapieabbruchs: Patienten liegen bereits so lange schwer verletzt oder krank im Spital, dass weitere Behandlungen sinnlos geworden sind. Die Diagnose wird anhand von mehreren Kriterien durch zwei Ärzte gestellt, die unabhängig vom Transplantationsteam arbeiten. So kann sichergestellt werden, dass kein Patient zugunsten eines anderen stirbt.

Sobald feststeht, dass die Organe des Verstorbenen gespendet werden, wird Swisstransplant eingeschaltet. Die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation übernimmt im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe.

Organerhaltende Massnahmen dürfen nicht länger als 72 Stunden dauern. Während dieser Zeit wird der Patient künstlich beatmet und Medikamente, Lösungen sowie Hormone sorgen für einen funktionierenden Kreislauf. Schneller muss es bei einem Herzstillstand gehen, da der Körper nicht mehr richtig durchblutet wird. Wenn der Tod beim Eintreffen im Spital bereits eingetreten ist oder Reanimierungsversuche scheitern, ist der Entscheid für oder gegen eine Transplantation für Angehörige besonders belastend.

Es bleibt wenig Zeit, um sich zu verabschieden. Und noch weniger für eine Entscheidung.

Nur jeder Vierte hat einen Spendeausweis

Nun haben aber viele grosse Skrupel, für Angehörige zu entscheiden – gerade, wenn sie den Willen des Verstorbenen nicht kennen. «In solchen Fällen wird eine Organspende meist abgelehnt», weiss Franz Immer, CEO Swisstransplant.

Was die eigenen Organe angeht, äussern sich Schweizerinnen und Schweizer laut einer aktuellen Studie positiver. 91 Prozent der Befragten stehen einer Organspende positiv gegenüber, 81 Prozent gaben sogar an, im Todesfall selber spenden zu wollen. Das hört sich zwar gut an, der Schritt zur Spendekarte scheint aber dennoch zu gross: Nur jeder Vierte besitzt eine. «Dass Organtransplantationen eine gute Sache sind, weiss die Bevölkerung. Trotzdem ist der eigene Tod ein Tabuthema – niemand setzt sich gerne damit auseinander», erklärt Franz Immer. Da die Befragung am Telefon durchgeführt wurde, sei auch soziale Erwünschtheit nicht zu vernachlässigen – Befragte wollen durch ihre Antwort in einem möglichst positiven Licht erscheinen.

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Grundsätzlich kann jeder zum Organspender werden. Die Untergrenze bei Neugeborenen liegt aus ethischen und medizinischen Gründen bei 28 Tagen, eine feste Obergrenze gibt es nicht.

Eine Leber kann beispielsweise von 90-Jährigen noch gespendet werden, bei einer Niere liegt die Grenze bei circa 80 Jahren, bei der Lunge bei 75 Jahren und selbst ein Herz kann bis ins Alter von 70 Jahren noch gespendet werden. Diese Altersgrenzen sind aber abhängig vom Zustand der Organe zum Todeszeitpunkt – dieser wird vor einer Entnahme sorgfältig geprüft. Selbst bei Krankheiten kann oft ein Teil der Organe gespendet werden.

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Was kaum einer weiss: Wer einen Spendeausweis besitzt, kommt nach seinem Tod nicht automatisch für eine Transplantation in Frage. Meist werden Organe dann entnommen, wenn der Hirn- vor dem Herztod eintritt; so werden sie möglichst lange mit Blut und Sauerstoff versorgt. Und selbst wenn ein Patient als Spender in Frage kommt und einen Ausweis besitzt, werden vor einer Entnahme seine Angehörigen konsultiert.

Die Schweiz transplantiert vergleichsweise selten

Obwohl die Schweiz über ausgezeichnete technische Vorrichtungen verfügt, werden Transplantationen vergleichsweise selten durchgeführt – die Rate liegt im unteren Drittel Europas. Ein Grund dafür ist die Zustimmungslösung, auf welcher das Schweizer Transplantationsgesetz beruht. Organe dürfen nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung entnommen werden. Liegt diese nicht schriftlich vom Verstorbenen unterzeichnet vor, kommt die erweiterte Zustimmungslösung zum Zug: Die nächsten Angehörigen entscheiden. 

Franz Immer von Swisstransplant ist ein Verfechter der Widerspruchslösung. Diese wird beispielsweise in Frankreich und Spanien angewendet und macht jeden Bürger zum potenziellen Organspender, insofern sich dieser zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Spende entscheidet. «Eine solche Lösung bringt die Bevölkerung eher dazu, sich mit dem Thema zu befassen. Und das ist das Wichtigste – egal, ob sie sich für oder gegen eine Spende entscheidet», so Immer.

Gegner führen vor allem ethische Gründe an: Der Mensch solle nicht zum Ersatzteillager werden. Im Rahmen einer Teilrevision des Transplantationsgesetzes entschieden sich im Jahr 2015 beide Räte gegen die Widerspruchslösung und setzten stattdessen auf den Aktionsplan des Bundes. Dieser hat sich zum Ziel gesetzt, die Spenderate bis ins Jahr 2018 auf 20 Spender pro Million Einwohner zu erhöhen. 2016 lag sie mit 13,3 Spendern pro Million Einwohner weit hinter den Erwartungen. Damit scheint das Ziel des Aktionsplans nur schwierig zu erreichen und die Widerspruchslösung wird voraussichtlich erneut zum Thema. 

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Quelle: Swisstransplant /

Text: Jasmine Helbling
Foto: Getty Images
Illustration: Andrea Klaiber und Anne Seeger