Organspenden
Ein letztes Geschenk
In der Schweiz herrscht Organmangel. Er könnte behoben werden, wenn mehr Menschen einer Spende nach ihrem Tod zustimmen würden. Doch dieser Entscheid ist nicht immer leicht zu fällen.
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Juni 2003. Es stand schlecht um Yvonne Gabriel: Eine schwere Lungenkrankheit, eine Lungenentzündung sowie Pilzinfektionen hatten dazu geführt, dass nur noch ein kleiner Teil ihrer Lunge richtig arbeitete und sie ständig von einer Sauerstoffflasche abhängig war. Zudem musste sie jede Stunde Medikamente inhalieren. «Mein Gesundheitszustand verschlechterte sich von Woche zu Woche. Ich hätte nicht mehr lange zu leben gehabt», erzählt sie. «Heute bin ich voller Dankbarkeit und Glück.» Am 11. Juni 2003 stand endlich eine passende Lunge zur Verfügung, und die Schwerstkranke wurde in derselben Nacht operiert. Inzwischen lebt die 52-jährige Yvonne Gabriel wieder selbständig in einer eigenen Wohnung, ist zurück am bisherigen Arbeitsplatz und kann auch wieder ihre Hobbys pflegen.
Die Angehörigen sind oft überrumpelt
Die Bankangestellte hatte grosses Glück, denn in der Schweiz herrscht Organmangel: Von den 1304 Patientinnen, die 2006 auf ein neues Herz, eine neue Lunge oder ein anderes lebenswichtiges Organ gehofft haben, erhielten lediglich 445 die passende Spende. 859 gingen leer aus; 38 starben, bevor ein geeignetes Organ gefunden werden konnte. So wird die Liste der Personen, die auf ein Spenderorgan warten, von Jahr zu Jahr länger. Dass die Zahl der Spender erneut zurückgegangen ist - von 90 im Jahr 2005 auf 80 im letzten Jahr -, verschärft die Situation zusätzlich.
Der Tod kommt oft plötzlich, und wenn die Angehörigen dann auch noch mit der unerwarteten Frage konfrontiert sind, ob sie die Organe ihres geliebten Mitmenschen für eine Transplantation freigeben wollen, sind sie häufig überrumpelt. Es ist eine schwierige und heikle Frage, die auch Reto Stocker, Leiter der Abteilung Chirurgische Intensivmedizin am Universitätsspital Zürich, immer wieder an Familien von soeben Verstorbenen richten muss. «Oft sind die Angehörigen mit der Situation überfordert. Die Frage nach Organtransplantation ist für sie sehr belastend - insbesondere wenn in der Familie das Thema nie diskutiert worden ist.»
Deshalb ist es sinnvoll, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, ob man Spender sein will oder nicht, und entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten (siehe nachfolgender Kasten «Was spricht für eine Organspende? Was dagegen?»).
Gespendet werden können Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, aber auch Gewebe wie Haut und Hornhaut, Gehörknöchelchen, Knochen, Herzklappen, Blutgefässe, Knochenmark und Blut. Die Organe dürfen erst entnommen werden, wenn der Hirntod festgestellt wurde, wenn also alle Gehirnfunktionen vollständig und irreversibel erloschen sind. Um Missbrauch vorzubeugen, dürfen diejenigen Ärzte, die den Tod festgestellt haben, nicht an der Transplantation beteiligt sein. Nach der Organentnahme wird der Körper des Verstorbenen wieder zugenäht und den Angehörigen für die Bestattung übergeben. Abgesehen von der Operationsnarbe verändert sich durch die Entnahme das Aussehen des Verstorbenen nicht.
Am 1. Juli dieses Jahres tritt das eidgenössische Transplantationsgesetz in Kraft. Danach dürfen einer verstorbenen Person nur dann Organe entnommen werden, wenn diese vor dem Tod zugestimmt hat. Fehlt eine solche Erklärung, ist die Entnahme nur erlaubt, wenn die nächsten Angehörigen zustimmen. Sind keine nächsten Angehörigen da, die gefragt werden können, ist eine Organentnahme verboten. Bis dahin gelten noch die verschiedenen kantonalen Regelungen.
Pro und kontra Organspende
Pro Organspende
- Mit einer Organspende kann einem anderen Menschen das Leben gerettet werden.
- Jeder und jede könnte selber mal eine Organtransplantation benötigen.
- Die Organspende ist anonym und kostenlos.
- Bei der Zuteilung eines Organs darf niemand diskriminiert werden.
- Alle grossen Weltreligionen befürworten die Organspende.
Kontra Organspende
- Bei der Frage, wann ein Mensch wirklich tot ist, gehen die Meinungen auseinander. So ist umstritten, ob ein hirntoter Mensch wirklich tot ist.
- Bis zur Organentnahme wird der Kreislauf des hirntoten Spenders aufrechterhalten. Dies kann für die Angehörigen sehr belastend sein.
- Missbräuche können trotz strengen Vorschriften nie ganz ausgeschlossen werden.
Der Spenderausweis
Wer sich darüber im Klaren ist, wie er zur Organspende steht, besorgt sich am besten einen Spenderausweis. Dieser kann gratis bei Swisstransplant, in Apotheken und in Spitälern bezogen werden. Darin kann einerseits festgehalten werden, ob man spenden will oder nicht. Spendewillige können zudem vermerken, welche Organe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Aus ethischen Gründen nicht selber bestimmen darf der Spender, wer als potentieller Empfänger in Frage kommt. Die persönliche Entscheidung für Organspende kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Wichtig ist, den Ausweis immer bei sich zu tragen. Auch sollte man seinen Entscheid mit den nächsten Angehörigen und dem Arzt oder der Ärztin besprechen.
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© Beobachter Ausgabe 11 vom 23. Mai 2007 - Alle Rechte vorbehalten









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