Wenn Paare ab 40 zusammenziehen, kann es schwierig werden. Auf einen individuellen Einrichtungsstil hat man sich längst festgelegt, und viele Möbel gibt es doppelt – Auseinandersetzungen bei der Einrichtung sind fast programmiert.

In einer solchen Situation befanden sich Nicole Chapuis und Urs Tobler. Die 53-jährige PR-Fachfrau und der 60-jährige Bauingenieur haben letzten Frühling ihre erste gemeinsame Wohnung bezogen. Die Frage «Zu dir oder zu mir?» habe zuallererst geklärt werden müssen, erzählt Urs Tobler. Gemeint war: Sucht man eine Wohnung in seiner Wohnregion oder in ihrer? Die Wahl fiel schliesslich auf diejenige von Nicole Chapuis am Zürichsee. Als Nächstes galt es zu klären: «Deins oder meins?»

Denn beide brachten eine vollständige Einrichtung mit – und das neue Zuhause bot weniger Platz als die zwei vorherigen Wohnungen. Die Planung begann lange vor dem Einzug: Anhand der Grundrisspläne ihrer zweistöckigen Viereinhalb-Zimmer-Wohnung prüften sie, welche Möbelstücke hineinpassen würden. Und obwohl beide sagen, dass sie ein ähnliches Stilempfinden hätten, gab es ein paar No-Gos. «Das beigefarbene Ledersofa von Urs war mir definitiv zu konservativ», sagt Chapuis. «Und für mich kam der alte, etwas lottrige Holzschrank von Nicole nicht in Frage», erzählt ihr Partner. Er möge Sachen, die einwandfrei funktionieren.

Verzicht gehört dazu

Wichtig sei es, dass beim Zusammenziehen niemand zu sehr seinen Stil durchsetzen wolle, rät der deutsche Raumpsychologe Uwe Linke. Dabei gehe es um gegenseitige Anerkennung und darum, dass auch persönliche Dinge ihren Platz haben sollen.

So stehen nun die zwei hellgrauen italienischen Designer-Sofas von Nicole Chapuis im Wohnzimmer. Und dahinter dafür der Esstisch in Alu und Kunstharz-Beton von Urs Tobler. «Weil ich mein Ledersofa und, aus Platzgründen, auch die Lounge weggeben musste, war es mir ein Anliegen, diesen Tisch – der mir ebenfalls viel bedeutet – sozusagen durchzusetzen.» 

 

«Nicht auf Konfrontation aus sein, nicht stur sein: So habe ich gelernt loszulassen.»

 

Nicole Chapuis, 53, PR-Fachfrau

Schweren Herzens verzichtete seine Partnerin dafür auf ihren Tulip-Esstisch des finnischen Designers Eero Saarinen. Das Ganze sei für sie auch ein wertvoller Lernprozess gewesen, sagt Chapuis: «Nicht auf Konfrontation aus sein, nicht stur sein: So habe ich gelernt loszulassen.»

Damit stützt Nicole Chapuis die Feststellung der Wohnpsychologin Béatrice Ruef, die schreibt: «Je mehr Gegenstände man besitzt, desto mehr Geschichten trägt man mit sich herum. Wenn man sich im Leben entwickeln will, ist es wichtig, Dinge loszulassen.»

Chapuis hat mit Erstaunen festgestellt, dass sie einige ihrer Sachen bereits fast vergessen hat und überhaupt nicht vermisst – etwa das Sideboard, das am alten Ort blieb, oder die Bücher, die sich nach wie vor in den Zügelkartons befinden. «Diese Befreiung von Ballast hat gutgetan», so Chapuis’ Fazit.

Und plötzlich sieht man mehr als das Sonntagsgesicht...

Auch das Umgekehrte kann passieren: Plötzlich stehen zwei Stücke von Nicole Chapuis in der neuen Wohnung, die früher im Keller ihr Dasein gefristet haben. Ein alter Schiffskoffer aus ihrem Elternhaus, der jetzt die Hausbar beherbergt, und die antike Wanduhr ihrer Urgrosseltern. Dass diese den Weg aus der Versenkung gefunden haben, habe wohl auch damit zu tun, dass sie besonders gut in das rund 400 Jahre alte, frisch renovierte Bauernhaus passten, in dem sich die neue Wohnung befindet, vermutet Chapuis.

Nun haben die zwei das Gröbste hinter sich. Erst wurde ausgemistet, verschenkt, verkauft, dann diskutiert und eingerichtet. «Natürlich waren wir auch mal etwas entnervt, haben ein anderes als nur das Sonntagsgesicht des Partners erlebt», geben beide zu. Das habe sie einander aber nur noch näher gebracht.

Individuelle Sphären schaffen

Nach dem Einrichten kommt das Zusammenleben. Sie habe erst etwas um ihren Freiraum gefürchtet, sagt Nicole Chapuis. «Wie ich jetzt weiss, war dies jedoch unbegründet.»

Dazu trägt auch bei, dass beide ein eigenes Zimmer haben, in das sie sich zurückziehen können. Ein Aspekt, den Wohnpsychologin Nicole Zülli ebenfalls hervorhebt: Damit man sich in seinen vier Wänden wohl fühlt, sei es wichtig, dass jeder Bewohner seinen eigenen Bereich habe – ideal sei ein Zimmer, ansonsten ein Hobbyraum im Keller oder zumindest ein eigenes Pult.

Nicole Chapuis und Urs Tobler jedenfalls fühlen sich wohl in ihrer Wohnung im Hasenackerquartier in Männedorf. Davon, dass sich die beiden dort bereits heimisch fühlen, zeugen zwei Hasen auf ihrer gemeinsamen Visitenkarte.

Worauf unverheiratete Paare achten sollten

 

Das Gesetz regelt das Konkubinat nicht. Legen Sie deshalb selber fest, was während des Zusammenlebens, bei einer Trennung oder im Todesfall gelten soll. Das sind die wichtigsten Themen: 

 

  • Einrichtungsgegenstände
    Erstellen Sie eine Inventarliste, die festhält, wem was gehört. Bewahren Sie Kaufbelege auf. Aktualisieren Sie Ihre Liste periodisch. Klären Sie mit Ihrer Hausratversicherung, welche Vertragsanpassungen nötig sind.
     

 

  • Haushaltskosten
    Vereinbaren Sie schriftlich, wer wie viel an die gemeinsamen Haushaltskosten beisteuert und wer welche Arbeiten im Haushalt erledigt.
     

 

  • Wohnung
    Regeln Sie schriftlich, wer bei einer Trennung das Recht hat, in der gemeinsamen Mietwohnung zu bleiben, welche Kündigungsfristen untereinander gelten, wenn einer ausziehen will, und wie lange der Ausziehende noch seinen Mietanteil bezahlen muss. Bei gemeinsamem Wohneigentum halten Sie schriftlich fest, welche Eigenmittel jeder Partner eingebracht hat. Tragen Sie jede Änderung nach. Regeln Sie, zu welchen Bedingungen ein Partner bei einer Trennung das Eigenheim zu Alleineigentum übernehmen kann und was gilt, wenn keiner den Anteil des anderen übernehmen kann oder will.
     
  • Absicherung im Todesfall
    In einem handschriftlich abgefassten Testament können Sie den Partner oder die Partnerin erbrechtlich begünstigen. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse und bei der Bank oder Versicherung, bei der Sie eine gebundene Vorsorge 3a haben, ob es eine Begünstigungserklärung oder ein anderes Dokument braucht, damit der überlebende Partner Vorsorgeguthaben erhält. Prüfen Sie auch den Abschluss einer Todesfallversicherung.


    (Autorin:  Karin von Flüe)

 

 

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Unverheiratete Paare sind besser abgesichert, wenn sie rechtliche und finanzielle Beziehungen selber vertraglich festlegen. Beobachter-Abonnenten profitieren von den Mustervorlagen im Konkubinat, die Paaren eine Hilfe geben, zum Beispiel wie sie die Haushaltskosten aufteilen oder das Mietverhältnis regeln. Mit einer Spezial- oder Generalvollmacht halten Konkubinatspaare ausserdem fest, in welchen Rechtsgeschäften sie ihr Partner vertreten kann.

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