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      Most und Schnaps für den Steinkauz

      Der Herbst ist die Zeit des Mostens – auch im aargauischen Fricktal. Hier haben sich elf ­Bauern zusammengeschlossen, mit dem Ziel, nicht nur Biomost, gedörrte Pflaumen und Schnaps zu produzieren, sondern damit auch die Natur zu schützen. Ihr Obst stammt von Hochstammanlagen, die selte­nen Arten wie dem Steinkauz Lebensraum bieten. Doch vom Apfel bis zum Most ist es ein weiter Weg.

aktualisiert am 05. Jul 2010 10:10Allergien

Ambrosia blüht bald – jetzt ausreissen!

Bild:
  • ambrosia.ch Agroscope

Um Ambrosia zu bekämpfen, rufen Fachleute der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil dazu auf, diese gebietsfremde Pflanze auszureissen.

Allergien: Ambrosia blüht bald – jetzt ausreissen!

Ambrosia kann im Garten, am Strassenrand oder auf Feld und Flur wachsen. Bald wird diese nordamerikanische Pflanze in der Schweiz Pollen bilden, die Allergien auslösen können.

Erkennen
Ambrosia unterscheidet sich von ähnlichen Pflanzenarten dadurch, dass sie nur grüne Pflanzenteile besitzt. Eine Pflanze mit farbigen Blütenblättern ist keine Ambrosia. Rotverfärbungen der Stängel können von der Kälte im Mai/Juni herrühren. Die Blütenansätze sitzen an den Stängelspitzen und sehen aus wie kleine, weisslich behaarte Kerzen (siehe auch unten: «Test: Handelt es sich um Ambrosia?»). Der Ambrosia-Pollen ist gelb.

Ausreissen
Ambrosia kann jetzt gefahrlos ausgerissen werden. Zum Schutz der Hände wird empfohlen, Handschuhe zu tragen. Solange die Pollenbildung noch nicht eingesetzt hat, kann auf eine Atemschutzmaske verzichtet werden.

Durch frühzeitiges Ausreissen und Vernichten via Hauskehricht werden Pollenproduktion und Samenbildung verunmöglicht. So kann zudem verhindert werden, dass sich die allergieauslösende Pflanze weiter verbreitet.

Wo Ambrosia in den letzten Jahren Samen bilden konnte, keimen diese in den folgenden Jahren. Die Verbreitung konnte jedoch in den letzten Jahren gebremst werden. Werden trotzdem neue Standorte gefunden, müssen diese den Gemeindebehörden, respektive den kantonalen Pflanzenschutzstellen gemeldet werden.

Hinweis für die Landwirtschaft
Ambrosia unterliegt gemäss Pflanzenschutzverordnung der Bekämpfungspflicht. Auf landwirtschaftlichen Flächen sind besonders Sonnenblumenfelder zu kontrollieren. Ambrosia wird jetzt gut erkannt und ist entweder von Hand, mit der Hacke oder mit dem Hackrahmen zu bekämpfen. Nach der Ernte von Gerste und anderen Getreidearten soll man Stoppelfelder sorgfältig kontrollieren. Ambrosia kann dort auch mit Herbiziden bekämpft werden.

Ambrosia-Pollen können Allergien hervorrufen
Ambrosia wird ab Mitte Juli Pollen freisetzen. Ambrosia-Pollen ist der Auslöser von allergischem Heuschnupfen – teilweise begleitet von Asthmaanfällen – sowie von allergischen Bindehautentzündungen. Werden Ambrosia-Pflanzen jetzt ausgerissen und vernichtet, verhindert man, dass sie grosse Pollenmengen freisetzen. (AGROSCOPE)

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