Nanopartikel

Noch immer keine Meldepflicht

Text:
  • Dominique Strebel
Ausgabe:
7/09

Nanopartikel können krank machen. Und noch immer gibt es keinen gesetzlichen Schutz vor den Gefahren.

«Nanopartikel sollen nicht der Asbest von morgen werden», übertitelt die Suva eine aktuelle Pressemitteilung. Sie berichtet von einer Studie, die zeigt, dass in der Schweiz 1300 Arbeitnehmer mit Nanopartikeln in Berührung kommen. Nanopartikel sind kleiner als 100 Millionstel Millimeter und können über die Lunge ins Blut gelangen und krank machen. Die Studie basiert auf einer Firmenbefragung und ist ein hilfloser Versuch, Versäumnisse des Parlaments wettzumachen: In der Schweiz gibt es weder ein Zulassungsverfahren, noch müssen Betriebe melden, wenn sie Nanopartikel verarbeiten, noch erfährt der Konsument, ob ein Produkt solche enthält (vgl. «Artikel zum Thema»). Gäbe es nur schon eine Meldepflicht, wüsste man viel genauer, wie oft Nanomaterialien eingesetzt werden.

© BeobachterNatur Ausgabe 7 vom 01. Apr 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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