Seit dem 30. April dürfen komplementärmedizinische Medikamente in der EU nicht mehr ohne Zulassung verkauft werden. Sind ihre Wirkstoffe nicht in einem Arzneibuch beschrieben oder seit mindestens 30 Jahren auf dem Markt, müssen sie wie schulmedizinische Medikamente getestet werden.

Das sorgt für Ängste und Unmut. Im Internet kursieren neben zahlreichen Petitionen die wildesten Gerüchte über die Auswirkungen der EU-Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD): Es ist die Rede von einem Heilpflanzenverbot und man prophezeit, dass bald jeder Kräutersammler in die Illegalität abrutscht. Die Panikmache scheint zu wirken; selbst in der Schweiz haben besorgte Parlamentarier beim Bundesrat nach den Auswirkungen der EU-Richtlinie gefragt.

Walter Stüdeli vom Schweizerischen Verband für komplementärmedizinische Heilmittel bezeichnet die Aufregung als «heisse Luft», obwohl die Anforderungen gestiegen und die Hürden für eine Zulassung hoch – für manche Hersteller zu hoch – seien. Er könne nicht ausschliessen, dass auch qualitativ hochstehende Produkte vom Markt verschwinden, weil sich vor allem kleinere Betriebe die teils hohen Kosten nicht leisten könnten. Dennoch stösst die Regelung auch bei vielen Komplementärmedizinern auf Zustimmung. Für Kunden und Patienten bedeutet sie vor allem mehr Sicherheit; bis zur Verabschiedung der THMPD-Richtlinie im Jahr 2004 herrschte in einigen europäischen Ländern eine unkontrollierte Grauzone.

Auf die Schweiz hat die neue Regelung keine Auswirkungen, eine ähnliche Richtlinie gilt bereits seit 2006: Hersteller von Tees und Kräutermischungen, die als Heilmittel verkauft werden, müssen eine Zulassung beantragen. Und zumindest die grösseren Hersteller verkaufen ihre Produkte nach wie vor und mussten keines davon aus dem Sortiment nehmen.