Etikettenschwindel
Herkunft ohne Garantie
Wo «Suisse Garantie» draufsteht, ist nicht immer Schweiz drin. Fast alle Gemüse und Salate des Labels stammen aus dem Ausland.

(Bild: Gerry Nitsch)
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Das von der Schweizer Landwirtschaft geschaffene Herkunftslabel «Suisse Garantie» verspricht, dass damit versehene Produkte «vollumfänglich in der Schweiz hergestellt und verarbeitet» werden. Dass daran etwas nicht stimmen kann, realisierte das Zürcher kantonale Labor, als es in einem «Suisse Garantie»-Nüsslisalat ein in der Schweiz nicht zugelassenes Fungizid fand. So kam heraus, dass der Nüsslisalat erst sechs Wochen im Ausland und dann erst hierzulande heranwuchs. Recherchen des Labors ergaben, dass dies praktisch ausnahmslos alle hierzulande verkauften Salate und Gemüse betrifft.
«Wenn bei einer Herkunftsbezeichnung wie ‹Suisse Garantie› die deklarierte Herkunft gar nicht stimmt, ist das Etikettenschwindel», kritisiert Josianne Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz. Nicolas Fellay, Direktor des Verbands schweizerischer Gemüseproduzenten, argumentiert, es gebe schlicht nicht genügend Setzlinge hierzulande, darum würden diese seit Jahrzehnten importiert.
Als Folge des Protests müssen seit März 2008 80 Prozent des Erntegewichts der Pflanzen in der Schweiz gewachsen sein. Beim Nüsslisalat heisst das etwa: Spätestens drei Wochen vor der Ernte muss er in die Schweiz umgesiedelt werden. Doch auch die neue Regelung kontrastiert mit dem Versprechen, das Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter 2004 bei der Lancierung des Labels abgab: «‹Suisse Garantie› garantiert, dass das Produkt aus der Schweiz stammt.» Josianne Walpen bleibt kritisch: «Die 80-Prozent-Regelung legalisiert einfach die Gegebenheiten, statt das Versprechen der Schweizer Herkunft einzulösen.»
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© BeobachterNatur Ausgabe 15 vom 23. Jul 2008 - Alle Rechte vorbehalten


