aktualisiert am 25. Mär 2009 12:00Labels
Wie viel Schweiz muss drin sein?
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- Sonja Winzer, pixelio.de
Die Herkunftsbezeichnung Schweiz und das Schweizerkreuz sollen im In- und Ausland besser geschützt werden. Auch für «Schweizer» Lebensmittel sollen dann strengere Regeln gelten.
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Der Wert des Schweizer Labels soll für die Zukunft bewahrt werden. Eine Gesetzesrevision soll darum den Gebrauch der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes auf Waren und für Dienstleistungen klarer regeln. Zudem soll gegen Missbräuche im In- und Ausland strenger vorgegangen werden.
Der Bundesrat hat am 25. März entschieden, dass das Gesetzgebungsprojekt Swissness auch Lebensmittel erfassen soll, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt. Es soll damit verhindert werden, dass Produkteangaben, die nach Lebensmittelrecht zwar korrekt sind, als Werbung eingesetzt werden, wenn das Produkt die strengeren Kriterien für die werbemässige Kennzeichnung als Schweizer Produkt nicht erfüllt: Wenn beispielsweise die Beschriftung «Schweizer Käse» auf einem Käse prangt, der zwar in der Schweiz aber aus ausländischer Milch hergestellt wurde, so ist dies nach Herkunftsrecht nicht zulässig, obwohl das Produktionsland nach Lebensmittelrecht die Schweiz ist.
Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass bei Lebensmitteln künftig mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen sollen, wenn sie als Schweizer Produkt deklariert werden. Dabei nicht berücksichtigt werden allerdings Naturprodukte, die in der Schweiz nicht existieren (zum Beispiel Kakao) oder aus objektiven Gründen vorübergehend nicht verfügbar sind, zum Beispiel wegen Ernteausfällen durch Unwetter. Rein wirtschaftliche Gründe – zum Beispiel billigere Rohstoffe im Ausland – rechtfertigen jedoch keine Ausnahme. Zusätzlich muss auch der wesentliche Teil des Verarbeitungsprozesses in der Schweiz stattgefunden haben. (EJPD)
Weitere Infos
Mehr über die Swissness-Vorlage und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum unter www.ige.ch.
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