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Naturschutz

Zu wenig Geld für Natur und Landschaft

Gemäss Verfassung müssen die Kantone Natur und Landschaft schützen. Doch der Bund stellt für diese Aufgabe immer weniger Geld zur Verfügung.

Naturschutz: Zu wenig Geld für Natur und Landschaft

Blick von der Rigi auf den Vierwaldstättersee (Bild: Remo Hediger)

Die kantonalen Fachstellen für Natur und Landschaft haben die Aufgabe, die Biodiversität und eine intakte Landschaft zu erhalten beziehungsweise zu fördern, letztlich also die natürlichen Lebensgrundlagen für uns Menschen zu bewahren. Die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Natur und Landschaft (KBNL) ist nun besorgt: Seit einigen Jahren seien die finanziellen Beiträge des Bundes an die Kantone für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich Natur und Landschaft viel zu knapp bemessen – die Beiträge seien sogar rückläufig. Dies sei umso gravierender, als die Kantone in den letzten Jahren laufend zusätzliche Aufgaben wahrnehmen mussten, und die Umsetzungen immer aufwendiger werden, wie die KBNL in einer Mitteilung schreibt.

Über das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) formuliert der Bund verschiedene Aufgaben und erlässt Natur- und Landschaftsinventare. Die Umsetzung ist in der Schweiz gemäss Bundesverfassung und NHG weitgehend Aufgabe der Kantone. Nach Verfassung und dem NHG muss der Bund die Kantone aber bei der Umsetzung dieser Aufgaben finanziell unterstützen. Diese Beiträge des Bundesamts für Umwelt (Bafu) belaufen sich für alle 26 Kantone zusammen auf knapp 30 Millionen Franken pro Jahr. Verglichen mit den Ausgaben des Bundes in anderen Bereichen wie etwa Strassenbau oder Landwirtschaft nehmen sich diese Beiträge gemäss KBNL «sehr bescheiden» aus.

Weitere Infos

In der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) sind die kantonalen Fachstellen für Natur und Landschaft als Verein organisiert. Es sind die für Biodiversität und Landschaft in den Kantonen verantwortlichen Stellen. Ihnen obliegt die Bereitstellung der fachlichen Grundlagen sowie die Planung und Umsetzung der nationalen Inventare und Verordnungen und der übrigen Aufgaben gemäss NHG. www.kbnl.ch

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© BeobachterNatur Online 21. Jan 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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