Plötzlich explodiert Rolf Marti*: «Ich schäme mich zu atmen, hier, vor Ihren Augen», fährt er den Anwalt der Gegenseite an. Es ist nur einer von mehreren Gefühlsausbrüchen der Marti-Brüder. An der öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwyz Ende Mai sind die Bauern sichtlich zornig. Seit Jahren sorgen sie sich um ihre Quellen.

Auch bei der Gegenpartei, dem Bauunternehmen Kibag, liegen wegen des Konflikts um die Kiesgrube Girendorf in Tuggen SZ die Nerven blank. Die Firma rief unlängst die Polizei, als ein Reporter der «Obersee Nachrichten» ein Bild der Grube machen wollte.

Die Vorwürfe an die Grubenbetreiberin Kibag und die Schwyzer Behörden: Die Kiesgrube beeinträchtige die Quellen der Bauern, und die Konzession werde verletzt. Zudem nähmen die Behörden ihre Aufsichtspflicht nicht wahr. Davon profitiere die Kibag, eine der Grossen in der Baubranche, die die Grube 2006 von Holcim übernommen hat. Die Rechtsvertreterin der Bauern appellierte an den Richter, «ohne Rücksicht auf Amt und Titel» das Recht durchzusetzen.

Bald kein kostenloses Wasser mehr?

Dem Beobachter liegt umfangreiches Material zum Fall vor. Die Brüder und ihre Rechtsvertreterin standen für ausführliche Gespräche zur Verfügung, zogen ihre Zitate aber kurzfristig zurück. Der Bauernhof liegt neben der Kiesgrube. Mit dem Grundwasser aus diesem Gebiet decken die Martis und zwei Nachbarn seit Generationen ihren Wasserbedarf. Ihr Milchwirtschaftsbetrieb ist unabhängig von der öffentlichen Wasserversorgung.

1976 begann in der Kiesgrube der Abbau. Eine der Quellen der Martis versiegte bald, weshalb sie eine neue Wasserfassung einrichten mussten – auf eigene Rechnung. Würden alle Quellen zerstört, müssten Martis mehrere zehntausend Franken in einen Anschluss an die öffentliche Versorgung investieren und in Zukunft das bisher gratis bezogene Wasser einkaufen. Die Folge wären langfristig massive Mehrkosten für den Betrieb.

«Gemäss geologischen Gutachten hängt die Verschmutzung mit der Kiesgrube zusammen.»

Argument der Bauern Marti*

«Allfällige Ursachen der Verschmutzung sind bei den Vorbesitzern zu suchen.»

Einwand der Baufirma Kibag

Die Abbaukonzession verlangt, auf dem Grubenboden sei zum Schutz des Grundwassers eine «Kiesschicht von fünf Metern zu belassen». Doch ein Blick in die Grube zeigt, dass der Lehm freigelegt ist: von Kies keine Spur. Vor Gericht zeigen die Marti-Brüder Bilder, gemäss denen auf dem Grubenboden Grundwasser austrete. Ein vom Beobachter angefragter Geologe stützt die These der Bauern. Die Folge des mutmasslich zu tiefen Kiesabbaus: Nach langem Regenwetter verfärbe sich das Wasser einer der Marti-Quellen grau, so die Bauern. Die Trinkwasserqualität sei gefährdet.

Die Brüder sehen ihre Rechte verletzt: Die Abbaukonzession sei nicht eingehalten worden, doch der Kanton bleibe passiv. Dabei müsste die Verletzung des Schutzguts Grundwasser von den Behörden rechtlich verfolgt werden. Martis forderten vom Amt für Umweltschutz (Afu) des Kantons Schwyz Beweise, dass die Konzession eingehalten wurde. Doch das Amt soll bisher nur theoretische Berechnungen geliefert haben, die laut dem externen Experten unzureichend sind. Eine Afu-Fachvertreterin hielt an der Gerichtsverhandlung fest, das Amt sehe keinen Grund, eine Konzessionsverletzung anzunehmen. Doch ihr auffällig unsicherer Auftritt trug nicht zur Glaubwürdigkeit des Amts bei. Auf Anfrage des Beobachters wollte das Afu mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter Stellung nehmen.

Die Schutzschicht «weitgehend entfernt»

Laut zwei von Martis bestellten geologischen Gutachten hängen die Verschmutzungen in der Quelle mit der Kiesgrube zusammen. Es sei «eindeutig», dass die Schutzschicht von fünf Metern «vollständig» beziehungsweise «weitgehend entfernt» worden sei. Die Brüder verlangen, dass die Behörden vor Ort eine umfassende Beweisaufnahme führen. Bei einer Konzessionsverletzung könnte die Kibag schadenersatzpflichtig werden. Die Kibag sieht das anders. 2013 verneinte die Firma in einem Brief an die Marti-Brüder eine Verbindung «zwischen dem Kiesabbau» und dem «geänderten Wasserlauf». Und: «Allfällige Ursachen» seien bei den Vorbesitzern zu suchen, «für die wir nicht einzustehen haben». Was so nicht stimmt. In der Regel ist der aktuelle Besitzer haftbar.

Die Kibag zeigt immer wieder eine eigene Rechtsauffassung. Einmal bezahlte sie den Anwalt einer Gegenpartei, der eine Einsprache zurückzog (Beobachter Nr. 2). Mit «Nuolen See» wollte die Kibag eine Grossüberbauung an einem Seeufer durchboxen. Das Bundesgericht stoppte dies: Der Gewässerschutz war gefährdet.

Kibag-Anwalt Martin Michel polterte vor Gericht, Martis seien «unbelehrbar». Wie er dem Beobachter sagt, hätten alle «angerufenen Instanzen deren Behauptungen nicht geschützt und keine Verletzung der Abbaubewilligung erkannt. Die kantonale Fachbehörde hat die Situation vor Ort überprüft.» Es gilt die Unschuldsvermutung, das Urteil steht aus.

*Name geändert