Vor fünf Jahren erteilten Bundesrat und Parlament den Sparbefehl: Innert sechs Jahren sollen bei der IV 12'500 volle Renten eingespart werden. Bereits jetzt zeigt sich: Das Ziel wird deutlich verfehlt.

Der Grund ist für SVP-Nationalrat Sebastian Frehner klar: «Nicht alle IV-Stellen führen die Überprüfungen der Renten mit der nötigen Ernsthaftigkeit durch.» SP-Nationalrat Jean-François Steiert dagegen spielt den Ball der Wirtschaft zu: «Es braucht ein Arbeitsumfeld, das den Möglichkeiten der Betroffenen angepasst wird.» Nur dann sei das Ziel nicht illusorisch.

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900 statt 4500 Renten gestrichen

Die auf Anfang 2012 in Kraft gesetzte IV-Revision 6a zeichnet sich durch viel Aufwand und wenig Ertrag aus. Das zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).

Der Auftrag, 12'500 volle Renten zu streichen, war zweigeteilt:

  1. 4500 Renten von Schmerzpatienten mit medizinisch nicht objektivierbaren Leiden sollten gestrichen werden. Dabei gilt: Über 55-Jährige und Leute, die seit 15 Jahren eine Rente beziehen, haben keine Reduktion zu befürchten. 900 Renten wurden bisher aufgehoben. Und das nicht definitiv, viele Betroffene wehren sich. Von den 270 Gerichtsverfahren per Ende 2014 hat die IV über 60 Prozent verloren. Neuere Zahlen gibt es beim BSV nicht.
  2. Zudem will man 8000 volle Renten einsparen, indem man die Bezüger in den Arbeitsmarkt eingliedert. Die IV kann Berufsberatungen, Umschulungen, Coachings und Arbeitsversuche finanziell unterstützen. Auch diese Latte liegt zu hoch: Von 2012 bis Ende 2015 wurden zwar 10'000 volle Renten aufgehoben, aber auch 4200 erhöht. Resultat: 5800 eingesparte Renten – wobei auch hier noch Beschwerdeverfahren hängig sind.

Der administrative Aufwand der einzelnen IV-Stellen übersteigt die Einsparungen durch Rentenkürzungen.

Unklar ist ausserdem, wie viele der erfolgreichen Wiedereingliederungen der 6. IV-Revision geschuldet sind. Bereits vorher waren zugesprochene Renten in der Regel alle drei bis fünf Jahre überprüft worden; im Durchschnitt gab es jährlich in rund 2000 Fällen eine Wiedereingliederung. Wenn man dieser Zahl die 5800 eingesparten Vollrenten seit 2012 gegenüberstellt, schaut die Bilanz der 6. IV-Revision noch bescheidener aus.

Die kantonalen IV-Stellen müssen die Vorgaben der Politik in der Praxis umsetzen. Die meisten von ihnen bewerten sie negativ. Das zeigt eine Evaluation im Auftrag des BSV. Der Aufwand für Rentenaufhebungen sei unverhältnismässig hoch – so hoch, dass der Mehraufwand die Kosteneinsparungen übersteige. 2010 beliefen sich die Verwaltungs- und Durchführungskosten der IV auf 609 Millionen Franken, 2015 waren es 689 Millionen Franken.

Nur die Zahl der Neurenten sinkt

Dennoch sieht IV-Chef Stefan Ritler sein Sozialwerk auf Kurs: «Die Zahl der Neurenten und der laufenden Renten sinkt stärker als angenommen. Dadurch wird das finanzielle Ziel der Revision 6a trotzdem erreicht.» Will heissen: Die verschärfte Praxis bei Neurenten kompensiert den Flop bei der Wiedereingliederung. Seit 2010 haben sich die Ausgaben der IV einigermassen stabilisiert. Sie stiegen leicht von 9,22 auf 9,30 Milliarden im letzten Jahr. Dabei sanken die Sozialleistungen, während die Verwaltungs- und Durchführungskosten anstiegen.

Die Frage ist, weshalb es bei der Wiedereingliederung von IV-Bezügern so harzt. Dazu gibt es keine einfachen Antworten, zeigt die BSV-Evaluation. Von 2010 bis 2013 wurden rund neun Prozent des gesamten Rentenbestands näher überprüft. Bei 86 Prozent dieser Fälle blieb es beim bisherigen Berentungsgrad, bei sieben Prozent wurde die Rente erhöht und bei sieben Prozent gesenkt. Bezogen auf den Gesamtbestand, ergibt das weniger als ein Prozent Rentenaufhebungen.

Die Sparziele sind nicht umsetzbar

Die BSV-Evaluation kommt zum Schluss, dass die Politik bei ihren Vorgaben die «deutlich restriktiver gewordene Praxis bei der Rentenzusprache nicht oder zu wenig berücksichtigt» habe. Man orientiere sich an Sparzielen, ohne die Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Wer heute eine IV-Rente beziehe, tue das in den allermeisten Fällen zu Recht.

Ein Grundproblem bei der Vorgabe, Renten aufzuheben, zeigt sich in der Eingliederungsphase. Vor allem bei psychisch Kranken – fast die Hälfte der IV-Bezüger – löst der Prozess oft Ängste aus, der Gesundheitszustand verschlechtert sich, und die Wiedereingliederung muss abgebrochen werden. «Das liegt an der angeschlagenen Psyche, nicht am fehlenden Willen», sagt Anita Biedermann von der Hilfsorganisation Pro Mente Sana. Sie hält die Ziele der 6. Revision für «illusorisch».

Die BSV-Evaluation zeigt aber auch, dass einige IV-Rentner und Ärzte bei der Wiedereingliederung nicht mit der IV kooperieren. Manche Ärzte möchten die Versicherten vor der IV schützen. Und wenn der Versicherte nicht will, funktioniert die Integration nicht. Zwar haben die IV-Rentner eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht. Wie verbindlich diese ist, erweist sich als unklar. Ein Steilpass für IV-Kritiker wie SVP-Politiker Sebastian Frehner: «Viele scheinen es sich recht bequem zu machen mit einer Rente.» Mehr Zwang bringe nichts, glaubt dagegen Jean-François Steiert von der SP: «Es fehlt vielmehr an Massnahmen, dass Leute erst gar nicht aus dem Erwerbsleben herausfallen.»

Die Erhebung zeigt auch: Nicht alle IV-Stellen agieren bei der Revision gleich und gleich schnell. Rund die Hälfte beklagt fehlende Ressourcen und die widersprüchliche Vorgabe, bei möglichst tiefen Kosten möglichst viele Versicherte einzugliedern. IV-Chef Ritler verweist auf «in Weisungen gefasste verbindliche Standards», die die IV-Stellen einhalten müssen. Diese führten zu «regional unterschiedlichen Ergebnissen». Gegen die Revision gebe es aber keinen passiven Widerstand der IV-Stellen.

Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die BSV-Evaluation kritisiert zudem, man habe sich zu wenig daran orientiert, wie viele IV-Rentner tatsächlich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Das Aufnahmepotenzial nehme tendenziell ab. Die Gründe: immer weniger Arbeitsplätze für niedrig Qualifizierte, mehr Konkurrenz für weniger Leistungsfähige, die unsichere Wirtschaftslage. Um die Revision umzusetzen, hätte man eine Vielzahl von Stellen schaffen müssen. Das sei nicht geschehen.

Die Wirtschaft weist den Schwarzen Peter zurück. Von «Wunschdenken» bei der 6. IV-Revision spricht Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband. Wer schon lange eine IV-Rente beziehe, habe oft wenig Chancen auf Wiedereingliederung. Zudem würden Instrumente wie der Arbeitsversuch erst seit wenigen Jahren eingesetzt.

Das grösste Potenzial hat für Kaiser die Früherfassung. «Je rascher man gesundheitliche Probleme erkennt und die richtigen Massnahmen ergreift, desto seltener kommt es zur ‹Rentnerkarriere›.» IV-Stellen hätten zusammen mit den Arbeitgebern von 2012 bis 2015 rund 75'000 Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung die bisherige Stelle erhalten oder eine neue angeboten.

Dass viele Arbeitgeber die psychischen Probleme ihrer Mitarbeiter mit Entlassungen «lösen», bestreitet Kaiser. Schwarze Schafe gebe es immer. Aber: Vier Fünftel der Menschen mit psychischen Auffälligkeiten hätten eine Stelle. Es fehle jedoch eine zielgerichtete Begleitung. «Als Arbeitgeber erwarten wir eine bessere Unterstützung von allen Fachkreisen inklusive der IV.» Als praxistaugliche Initiative nennt er den Verein Kompass, wo die Arbeitgeber mit verschiedenen Interessengruppen zusammenspannen.

Positive Bilanz dank Mehrwertsteuer

Bleibt die Frage, ob die IV ihre finanziellen Ziele erreicht, wie es IV-Chef Ritler ankündigt. Referenzjahr wird 2019 sein, da die IV 2018 noch Mehrwertsteuererträge verbuchen wird. Das BSV geht für 2019 von einem Plus von 198 Millionen Franken aus. Das Plus soll dann jährlich steigen und einen Schuldenabbau ermöglichen.

Auf Basis der Zahlen von 2015 scheint auch diese Annahme sehr optimistisch. Ohne die 1,1 Milliarden aus der Mehrwertsteuer hätte die IV vergangenes Jahr ein Defizit von rund 500 Millionen eingefahren.