Abstimmungen
Worum es am 11. März geht
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Fünf Vorlagen kommen am 11. März 2012 zur Abstimmung - eine Übersicht.
Ferien
Die Initiative «6 Wochen Ferien für alle» will, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien pro Jahr haben. Damit soll ein besserer Ausgleich zwischen Arbeitsbelastung und Erholung geschaffen werden.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» annehmen?
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
Alle Arbeitnehmer hätten künftig Anspruch auf bezahlte Ferien von mindestens sechs Wochen im Jahr (bisher: vier), wobei der Mindestanspruch zunächst auf fünf Wochen festgelegt und dann in den nächsten fünf Jahren stufenweise auf sechs Wochen erhöht würde.
Argumente dafür:
- Weil die Arbeitsbelastung wächst, sei auch eine längere Erhoungszeit nötig.
- Durch mehr Erholung würde wiederum langfristig die Leistungsfähigkeit steigen.
- Durch die grösser werdende Arbeitsbelastung würden die Menschen krank (zB. Burn-outs). Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco auf zehn Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Ein Teil dieser Kosten würde durch mehr Erholungszeit vermieden.
Argumente dagegen:
- Mehr Ferien bedeute nicht auch automatisch mehr Erholung.
- In kleineren Unternehmen würde die Produktivität beeinträchtigt, was zu Stellenabbau führe.
- Die wegen der Zusatzferien ausgefallene Leistung müsste kompensiert werden, was wiederum zu einer höheren Arbeitsbelastung führe.
Wer empfiehlt ein Ja?
SP, Grüne
Wer empfiehlt ein Nein?
Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, CVP, BDP, GLP, EVP
Buchpreisbindung
Das Parlament hat per Gesetz die Buchpreisbindung für die ganze Schweiz beschlossen. Damit wird der Buchhandel verpflichtet, Bücher zu einem festen Preis zu verkaufen. Gegen das Gesetz ist das Referendum ergriffen worden.
Heute kann in der Schweiz jede Buchhandlung über den Verkaufspreis eines Buchs selbst entscheiden. Künftig sollen wieder die Verleger die Verkaufspreise von Büchern festlegen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG) annehmen?
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
Die Verleger können für Bücher in den Schweizer Landessprachen, die in der Schweiz verkauft oder eingeführt werden, die Preise bestimmen. Buchhändler dürften künftig maximal einen Rabatt von fünf Prozent gewähren.
Argumente dafür:
- Die Vielfalt der Bücher soll gefördert und möglichst vielen Lesern der Zugang zu Büchern ermöglicht werden.
- Die Buchpreisbindung halte die Preise tief. Für Bücher mit tieferen Auflagen könne so ebenfalls ein günstiger Preis garantiert werden.
- Das Kulturgut Buch werde gefördert, ohne dass dies den Staat einen einzigen Subventionsfranken kostet.
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Argumente dagegen:
- Eine Buchpreisbindung schade dem Schweizer Buchmarkt, weil die Konsumenten wegen der hohen Schweizer Buchpreise vermehrt im Ausland kaufen würden.
- Bücher würden heute zu 90 Prozent importiert. Von der Preisbindung würden daher in erster Linie ausländische Grossverleger profitieren.
- Das Kulturgut Buch werde bereits heute stark gefördert. Die Bücherbranche würde nur vom Wettbewerbsprinzip ausgenommen.
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Wer empfiehlt ein Ja?
Bundesrat und Parlament, SP, CVP, Grüne, EVP
Wer empfiehlt ein Nein?
SVP, FDP, BDP, GLP
Bausparen
In der Schweiz sollen sich mehr Personen Wohneigentum leisten können: Die «Bauspar-Initiative» will den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich fördern. Zudem sollen auch Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich begünstigt werden. Der Kanton Basel-Landschaft war bisher der einzige Kanton, in dem Bauspareinlagen steuerlich abgezogen werden konnten - bei einem Nein müsste der Kanton Basel-Landschaft sein Steuergesetz ändern und die Bauspareinlagen müssen wieder versteuert werden. Bei einem Ja kann künftig jeder Kanton selbst entscheiden, ob er Bauspareinlagen steuerlich befreien möchte.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» annehmen?
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
Die Kantone könnten Einkommen von der Steuer befreien, wenn es für den erstmaligen Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz gespart und auf ein Bausparkonto einbezahlt wird. Der maximale jährliche Abzug beträgt 15'000 Franken pro Person (Ehepaare 30'000 Franken). Das steuerlich befreite Bausparen ist auf maximal 10 Jahre beschränkt, danach muss es für den Kauf eines Eigenheims genutzt werden.
Die Kantone dürften erlauben, Bauspareinlagen für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Es dürfen maximal 5000 Franken jährlich (10'000 Franken für Ehepaare) während höchstens 10 Jahren steuerbefreit werden.
Es ist nicht möglich, für beides gleichzeitig zu sparen.
Argumente dafür:
- Bausparen sei ein effizientes Mittel zur Wohneigentums-, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmenförderung.
- Rentenkürzungen würden verhindert: Bisher mussten bei einem Hausbau oder -kauf Einlagen aus der 2. und 3. Säule vorbezogen werden, um von einer steuerlichen Begünstigung zu profitieren. Dies habe zur einer Rentenkürzung im Alter geführt.
- Bausparen führe zu Mehrinvestitionen und kompensiere damit die Steuerausfälle.
Argumente dagegen:
- Es könnten nur Haushalte mit mittleren und hohen Einkommen profitieren.
- Durch den Anreiz, dass sich auch Haushalte mit tieferen Einkommen Wohneigentum leisten, bestehe bei steigenden Zinsen die Gefahr einer Immobilienblase wie in den USA.
- Es käme zu hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen.
Wer empfiehlt ein Ja?
SVP, FDP, CVP, BDP
Wer empfiehlt ein Nein?
Bundesrat, SP, Grüne, GLP, EVP
Geldspiele
Bundesrat und Parlament beantragen als Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» eine Verfassungsänderung. Nachdem die Volksinitiative zurückgezogen wurde, stimmen Volk und Stände über diesen Gegenentwurf ab: Die Gewinne der Lotterien und Wetten in der Schweiz sollen vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport zufliessen. Zudem sollen Bund und Kantone Massnahmen gegen die Gefahren der Geldspiele ergreifen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke annehmen? (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»)
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
Der Bund regelt weiterhin den Betrieb der Spielbanken, neu werden die Kantone auf Verfassungsebene zum Vollzug der Lotterien und Sportwetten verpflichtet werden. Neu wird auch der Zufluss dieser Geldspiele an gemeinnützige Institutionen in der Verfassung verankert.
Argumente dafür:
- Durch die Sicherung der Förderbeiträge werde die sportliche und kulturelle Vielfalt unterstützt.
- Den Gefahren des Geldspiels würde umfassend Rechnung getragen.
- Das vorgesehene Koordinationsorgan garantiere eine effiziente Umsetzung.
Argumente dagegen:
- Die Spielsucht werde gefördert, da die Kantone von den Geldspielen profitieren und somit keinen Anreiz hätten, möglichst wenige anzubieten.
- Es wäre wieder möglich, Spielautomaten ausserhalb von Casinos (etwa in Bars) anzubieten, wodurch ein wichtiger sozialer Schutz entfalle.
- Die aktuelle Gesetzeslage würde die Unterstützung gemeinnütziger Institutionen ausreichend sicherstellen.
Wer empfiehlt ein Ja?
Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, SP, CVP, BDP, Grüne, GLP
Wer empfiehlt ein Nein?
EVP
Zweitwohnungsbau
Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen»: Um die Zersiedelung der Schweizer Landschaft zu stoppen, soll der Anteil an Zweitwohnungen für jede Gemeinde auf 20 Prozent aller Wohnbestände beschränkt werden.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» annehmen?
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
Der Anteil der Zweitwohnungen wird pro Gemeinde auf 20 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes beschränkt.
Argumente dafür:
- Die Zerstörung der Landschaft durch meist leerstehende Zweitwohnungen werde gestoppt.
- Der Effekt, dass Touristengebiete ausserhalb der Saison zu imageschädigenden Geisterstädten werden, würde eingedämmt.
- Die Grundstücks- und Mietpreise in den Touristenorten würden sinken, so dass sie auch wieder für die Einheimischen erschwinglich wären.
Argumente dagegen:
- Der bei Annahme der Initiative erforderliche Baustopp in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen sei mit massiven Einbussen in der Bauwirtschaft verbunden.
- In Gemeinden mit weniger als 20 Prozent Zweitwohnungen würde die Annahme der Initiative gerade den Bau der unerwünschten Zweitwohnungen fördern, da Bauwillige dann in diese Regionen ausweichen.
- Die Initiative würde der überregionalen Ausbreitung des Ferienwohnungsbaus nicht entgegenwirken.
Wer empfiehlt ein Ja?
SP, Grüne, EVP
Wer empfiehlt ein Nein?
Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, CVP, BDP, GLP
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