Robert Bachmann aus St. Gallen ist gleichzeitig Mieter, Hausbesitzer und Vermieter. Nach der Senkung des Referenzzinssatzes auf 1,75 Prozent wollte er die künftige Höhe der Mieten berechnen. Er nutzte dazu den Online-Mietzinsrechner des Mieterverbands, aber auch jenen des Hauseigentümerverbands (HEV) St. Gallen. Das Ergebnis war verwirrend. Unter «allgemeine Kostensteigerung» spuckte der Rechner des Mieterverbands minus 0,17 Prozent aus, der des HEV aber plus 0,17 Prozent.

«Der Rechner wurde manipuliert»

Bachmann fragte beim HEV nach, welche Zahl korrekt sei. Der HEV habe «beim Mietzinsrechner die 10 Prozent Teuerung als Kostensteigerungspauschale so gestaltet, dass diese auch bei rückläufiger Teuerung im Plus ist», antwortete Thomas Oberle vom Rechtsdienst des HEV Schweiz. Bachmann folgerte, «dass der Mietzinsrechner manipuliert wurde, damit immer eine positive Teuerung ausgerechnet wird».

Bei Mietzinsänderungen ist neben dem Referenzzinssatz die allgemeine Teuerung ausschlaggebend sowie eine Pauschale für Kostensteigerungen, die nicht in den Nebenkosten auftauchen. Die Pauschale beträgt derzeit in den meisten Kantonen 0,25 bis 0,5 Prozent des Mietzinses – bei 2000 Franken also 5 bis 10 Franken. Was für den Mieter wenig pro Monat ausmacht, summiert sich für eine grössere Verwaltung. Umstritten ist, welche Kosten überhaupt steigen sollen, denn die Teuerung ist mit aktuell minus 1,4 Prozent negativ.

Laut Experten mietrechtlich unzulässig

In St. Gallen arbeitet der HEV – eigentlich vorbildlich – nicht mit irgendwelchen Annahmen, sondern definiert die Pauschale als 10 Prozent der Teuerung: aktuell minus 0,14 Prozent. Dass daraus eine positive Zahl gemacht wurde, begründete HEV-Jurist Oberle damit, dass auch in anderen Kantonen nie von einer negativen Steigerungspauschale ausgegangen werde.

Diese HEV-Rechnung ist laut Experten widersinnig und mietrechtlich unzulässig. «Jeder Mieter bekommt recht, wenn er diese Pauschale anficht», sagt Hugo Wehrli vom Mieterver-band Ostschweiz. Die Schlichtungsstelle St. Gallen nahm dazu keine Stellung.

Nach Intervention des Beobachters änderte der HEV St. Gallen die Kostensteigerungspauschale im Rechner auf 0. Definitionswidrig wird nach wie vor kein Minuswert ausgewiesen – laut Oberle, weil die Kosten etwa für Gebühren und Verwaltung weiter steigen. Mieter Robert Bachmann lässt das nicht gelten: «Verwaltungskosten gehören laut Mietrecht zu den Nebenkosten, nicht zur Kostensteigerungspauschale.»