Vermieter-Investitionen
Mietzinserhöhung – richtig berechnet
Saniert ein Vermieter das Haus, kann er die Kosten auf die Mieter überwälzen. Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung muss der Vermieter folgende Kriterien berücksichtigen:
A: Amortisation der Einrichtung
Diese ist die sukzessive Tilgung des investierten Kapitals über einen bestimmten Zeitraum. Sie ergibt sich aus der mutmasslichen Lebenserwartung eines Gegenstands.
B: Verzinsung des investierten Kapitals
Zu verzinsen ist das tatsächlich investierte Kapital. Als angemessene Verzinsung betrachtet die Rechtsprechung einen Zinssatz, der ein halbes Prozent über dem Referenzzinssatz für Hypotheken liegt. Da das zu verzinsende Kapital wegen
der Amortisation jährlich abnimmt, wird grundsätzlich nur die Hälfte des Kapitals verzinst.
C: Künftige Unterhaltskosten
Für den künftigen Unterhalt berechnet man ein Prozent der Investitionskosten.
D: Wertvermehrender Anteil
Die Differenz zwischen den Kosten der neuen Einrichtung zu den teuerungsbereinigten Kosten der bisherigen.
Daraus ergibt sich die Formel
((A + B + C) : 12) x 5 D = Mietzinserhöhung
Rechnen Sie Ihre Mietzinserhöhung selber aus
* Lebensdauertabelle
HEV Schweiz und MieterInnenverband haben die sogenannte «paritätische Lebensdauertabelle» zusammengestellt.
** Wertvermehrender Anteil
Es wird mit gebräuchlichen Durchschnittswerten gerechnet, Abweichungen bis maximal 20% sind möglich.
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Am Ende zahlt der Mieter
Der Bund will, dass in der Schweiz sämtliche Gebäude energetisch fit gemacht werden. Wie bei jeder wertvermehrenden Sanierung kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter abwälzen.
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