Vermieter-Investitionen

Mietzinserhöhung – richtig berechnet

Saniert ein Vermieter das Haus, kann er die Kosten auf die Mieter überwälzen. Zur Berechnung der zulässigen Mietzins­erhöhung muss der Vermieter folgende Kriterien berücksichtigen:

A: Amortisation der Einrichtung
Diese ist die sukzessive Tilgung des ­investierten Kapitals über einen ­bestimmten Zeitraum. Sie ergibt sich aus der mutmasslichen Lebenserwartung eines Gegenstands.

B: Verzinsung des investierten Kapitals
Zu verzinsen ist das tatsächlich investierte Kapital. Als angemessene Verzinsung ­betrachtet die Rechtsprechung einen Zinssatz, der ein halbes Prozent über dem ­Referenzzinssatz für Hypotheken liegt. Da das zu verzinsende Kapital wegen
der Amortisation jährlich abnimmt, wird grundsätzlich nur die Hälfte des Kapitals verzinst.

C: Künftige Unterhaltskosten
Für den künftigen Unterhalt berechnet man ein Prozent der Investitionskosten.

D: Wertvermehrender Anteil
Die Differenz zwischen den Kosten der neuen Einrichtung zu den teuerungsbereinigten Kosten der bisherigen.

Daraus ergibt sich die Formel
((A + B + C) : 12) x 5 D = Mietzinserhöhung

Rechnen Sie Ihre Mietzinserhöhung selber aus

Investitionskosten:
Lebensdauer* (in Jahren)
Wertvermehrender Anteil**

* Lebensdauertabelle

HEV Schweiz und MieterInnenverband haben die sogenannte «paritätische Lebensdauertabelle» zusammengestellt.

Titel der Seite Lebensdauer nachschlagen

** Wertvermehrender Anteil

Es wird mit gebräuchlichen Durchschnittswerten gerechnet, Abweichungen bis maximal 20% sind möglich.

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