Rechtslexikon

Kapitalgesellschaft


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:32 Uhr

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Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, deren prägendes Element das Kapital ist – im Gegensatz zu den Personengesellschaften, bei denen die daran beteiligten Personen im Mittelpunkt stehen. Die am meisten verbreitete Form ist die Aktiengesellschaft (AG); auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sieht man oft, sehr selten hingegen die etwas spezielle Kommanditaktiengesellschaft (KommAG).

Kapitalgesellschaften sind, wie alle juristischen Personen und genau wie natürliche Personen, rechts-, handlungs- und prozessfähig. Während bei den Personengesellschaften die Gesellschafter zumindest teilweise mit ihrem privaten Vermögen für Gesellschaftsschulden haften, ist es bei Kapitalgesellschaften ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Nur die Kommanditaktiengesellschaft kennt daneben auch bestimmte persönlich haftende Gesellschafter.