27.8.01: Euro und Zahlungsverkehr
- Text:
- Giuseppe Botti
Die Einführung des EURO steht vor der Tür. Was tun mit Zahlungen und laufenden Daueraufträgen in den «alten» Währungen?
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Am 1. Januar 2001 wird als gesetzliches Zahlungsmittel das Euro-Geld eingeführt. Darum sind ab diesem Datum die folgenden Währungen für den Zahlungsverkehr nicht mehr zugelassen:
| DM | Deutsche Mark |
| FRF | Französischer Franc |
| ITL | Italienische Lira |
| BEF | Belgischer Franc |
| ATS | Österreichischer Schilling |
| FIM | Finmark |
| LUF | Luxemburgischer Franc |
| NLG | Holländischer Gulden |
| ESP | Spanische Peseta |
| PTF | Portugisischer Escudo |
| IEP | Irisches Pfund |
| GRD | Griechische Drachme |
Es ist darum sehr zu empfehlen, keine neuen Zahlungen mehr in diesen Währungen zu veranlassen. Besonders sollten auch die laufenden Daueraufträge bis spätestens 30. September 2001 in die Euro-Währung geändert werden. Für laufende Daueraufträge müssen darum die Stammdaten angepasst werden. Fixe Umrechnungskurese sind zu finden auf den Bank-Internetseiten, zum Beispiel auf: www.sgkb.ch Infothek Euro!
© Beobachter Online 27. Aug 2001 - Alle Rechte vorbehalten


