Euro begünstigt Geldwäscherei
Bereits im Oktober 1999 warnte die Meldestelle für Geldwäscherei in einem Spezialbericht vor besonderen Geldwaschmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Euro. In der so genannten Buchgeldphase sie dauert noch bis Ende Dezember 2001 sei es möglich, dass von Kunden «Tarnargumente angeführt würden, um grössere Bargeldtransaktionen zu plausbilisieren». Beispielsweise könnten Kunden behaupten, es gehe um Schwarzgeld, das aus steuerlichen Gründen in die Schweiz transferiert werden solle, obwohl es sich in Wirklichkeit um Gelder krimineller Herkunft handle. Die Meldestelle befürchtet aufgrund der enormen Transaktionsvolumen im Hinblick auf die Euro-Einführung, dass «Kontrollmechanismen zur Entdeckung von geldwäschereirelevanten Tatbeständen nicht mehr genügend wirksam sind».
In der so genannten Doppelwährungsphase sie beginnt am 1. Januar 2002 und endet spätestens am 30. Juni 2002 befürchtet die Meldestelle, dass es zu Geldwäschereidelikten namentlich im Bereich Wechselgeschäfte kommt: Die Unmengen an Bargeld in Altwährungen, die in Euro umgewechselt werden müssen, könnten leicht mit kriminellen Geldern vermischt werden. In dieser Phase sei zudem vermehrt damit zu rechnen, dass im EU-Raum «vorgewaschene» kriminelle Gelder in die Schweiz gelangten und hier platziert würden, heisst es im Spezialbericht.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 31. Aug 2001 - Alle Rechte vorbehalten


