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SOS Beobachter
So kämpft SOS Beobachter für Ihr Recht
111 Mal half SOS Beobachter im letzten Geschäftsjahr einkommensschwachen Leserinnen und Lesern, sich für ihre berechtigten Interessen zu wehren. Neben ungerechtfertigt tiefen Invalidenrenten, ärztlichen Kunstfehlern und fragwürdigen Entscheiden von Fürsorgebehörden sind es oft Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die die Rechtshilfe von SOS Beobachter nötig machen.
Das kommt nicht von ungefähr: Im europäischen Vergleich bietet die Schweiz der Arbeitnehmerschaft einen bescheidenen Kündigungsschutz. Firmen können einen Anstellungsvertrag jederzeit auch ohne triftigen Grund auflösen – sofern sie die gesetzlichen Fristen einhalten und eine Kündigung nicht missbräuchlich ist.
Letzteres war etwa bei Casimiro Pauletto der Fall. Wenn es nach dem Willen seines Chefs gegangen wäre, hätte sich der Taxifahrer per Erklärung verpflichten müssen, an künftige Schäden am Fahrzeug mitzuzahlen. Diese pauschale Kostenbeteiligung, um «das Verantwortungsbewusstsein der Fahrer» zu steigern, so die Begründung des Taxihalters, verstösst gegen das Gesetz. Paulettos Unterschriftsverweigerung führte jedoch prompt zum blauen Brief. Mit Unterstützung von SOS Beobachter erstritt sich der Taxifahrer vor dem Arbeitsgericht eine Entschädigung für diese «Rachekündigung». Seinen Arbeitsplatz erhielt er jedoch nicht zurück.
Auch Bea Fäh musste definitiv auf ihren Job verzichten. Die Chauffeuse lieferte für ihren Arbeitgeber Medikamente an Hausärzte aus. Als sie herausfand, dass der Arbeitskollege bei identischer Arbeit und späterem Firmeneintritt 300 Franken mehr Lohn pro Monat erhielt, suchte sie das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten. Ohne Erfolg: Der Arbeitgeber sah seinen Verstoss gegen das Prinzip «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» nicht ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nämlich von Gesetzes wegen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Der uneinsichtige Chef kündigte seiner Chauffeuse nach ihren Ferien. Dank Kostengutsprache von SOS Beobachter konnte Bea Fäh vor Arbeitsgericht ziehen. Die Erfolgsaussichten sind intakt: Der Arbeitskollege hat sich mit der wehrhaften Frau solidarisiert und tritt vor Gericht als Zeuge auf.
Mit Ihrer Spende, liebe Leserinnen und Leser, helfen Sie, dass auch Menschen mit einem weniger gut gepolsterten Portemonnaie zu ihrem Recht kommen.
© Beobachter Ausgabe 24 vom 24. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten

