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Ein anonymer Spender hat sich inzwischen bei der Rechtsvertreterin von Simone Stöhr gemeldet und den gesamten Vorschuss für die Klage auf ein Konto überwiesen. Die Rechnung werde gleich am Montag beglichen, sagte Stiegler in der Samstagsausgabe der «Zürichsee-Zeitung». Damit muss das Steuerrekursgericht den Fall der Narkoseärztin beurteilen. Mit einem Urteil wird im Herbst gerechnet.

Die vom Steueramt jahrelang zu hoch eingeschätzte Narkoseärztin Simone Stöhr klagt gegen die Gemeinde Männedorf und den Kanton Zürich. Die Einschätzungen seien willkürlich. Doch auch das Steuerrekursgericht will zuerst Geld sehen. Nur wenn Stöhr einen Vorschuss von 28'500 Franken leiste, werde es auf die Klage eintreten. Die Frau sei zahlungsunfähig und könne bei einer Niederlage die Kosten nicht tragen.

Verwaltungsgerichte können zwar aus diesem Grund einen Vorschuss verlangen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Im vorliegenden Fall kann die klagende Ärztin gar kein Geld für einen solchen Vorschuss besitzen. Denn bis im April 2015 wurde ihre Rente bis auf das Existenzminimum weggepfändet.

Ohne Geld, kein rechtliches Gehör

«Zuerst wurde die Frau in die Zahlungsunfähigkeit getrieben. Und jetzt wird ihr auch der Rechtsweg praktisch abgeschnitten», kritisiert ihre Rechtsvertreterin Patrizia Stiegler. Dabei klage die Ärztin ja gerade gegen die Ursache ihrer Zahlungsunfähigkeit: die überhöhten Steuereinschätzungen.

Diese belaufen sich auf ein Mehrfaches des tatsächlichen Lohns der Narkoseärztin. Die unter schweren Depressionen leidende Frau hatte die übertriebenen Einschätzungen lange ignoriert und keine Einsprachen dagegen erhoben.

Damit sie trotz Vorschussforderung noch klagen kann, ist sie auf unentgeltliche Rechtspflege angewiesen. Sie hofft jetzt, dass ein entsprechender Antrag beim Gericht Gehör findet.

Sehen Sie hier die Beobachter TV-Sendung vom 10. Mai 2015: