Stichwort

Arbeitsgericht

In Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entscheiden Arbeitsgerichte aufgrund der Gesetzgebung. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz gilt ein so genanntes vereinfachtes Verfahren, falls der Streitwert CHF 30'000.- nicht übersteigt. Die entsprechende Klage kann schriftlich oder mündlich eingeleitet werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 
 
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