Stichwort

Bankgeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis wird von den Banken selbst als Bankkundengeheimnis bezeichnet, da nur der Kunde, nicht aber die Bank geschützt werde. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung der Geldinstitute, die ökonomische Privatsphäre der Kunden gegenüber Dritten zu bewahren und sicherzustellen. Banken und deren Mitarbeitern dürfen demnach keine kundenbezogenen Bankinformationen preisgeben. 

 
 
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