Stichwort

BVG

BVG bedeutet «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Darin ist die berufliche Vorsorge geregelt, also die Pensionskasse oder auch «2. Säule», die für Arbeitnehmer obligatorisch ist. Die Pensionskasse soll im Alter, bei Invalidität und beim Tod die Leistungen der AHV/IV ergänzen.

 
 
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