Stichwort
Ergänzungsleistungen
Kantonswechsel
Wer zahlt für das Pflegeheim?
Frage: Meine Mutter wohnt in Zürich und bezieht neben der AHV auch Ergänzungsleistungen. Nun zieht sie in ein Pflegeheim nach Bern um. Welcher Kanton zahlt denn jetzt die Heimkosten?
aktualisiert am 10.01.2011Ergänzungsleistungen
Das fehlende Puzzleteil
Wenn die Alters- oder Invalidenrente nicht zum Leben reicht, können Rentnerinnen und Rentner staatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Dazu stellen sich etliche Fragen – hier die Antworten.
Ergänzungsleistungen
Weniger im neuen Kanton?
Frage: Ich wohne im Kanton St. Gallen und beziehe eine AHV-Witwenrente sowie Ergänzungsleistungen. Nun werde ich in den Kanton Appenzell Innerrhoden umziehen. Wird sich an der Höhe meiner Ergänzungsleistungen etwas ändern?
Trennung
Auf direktem Weg in die Armut
Eltern, die schon in guten Zeiten wenig Geld haben, finden sich nach einer Trennung sehr schnell auf dem Sozialamt wieder. Besonders gefährdet sind die Frauen.
Das neue Urteil
Den Zustupf verspekuliert
AHV- und IV-Rentner, die ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer sein Vermögen jedoch leichtfertig verspekuliert und deswegen bedürftig wird, kann nicht mit einem solchen staatlichen Zustupf rechnen.
Erbvorbezug
«Sollen wir das Haus dem Sohn übergeben?»
Frage: Meine Frau und ich, beide gerade 70 geworden, überlegen uns, das Haus unserem Sohn zu übergeben. Wir wollen damit verhindern, dass wir es später verkaufen und mit dem Geld das Alters- oder Pflegeheim finanzieren müssen. Was meinen Sie?
aktualisiert am 10.01.2011Altersvorsorge
Höhere Renten
Auf den 1. Januar 2011 wurden die Alters- und Invalidenrenten sowie die Ergänzungsleistungen der Teuerung angepasst. Auch bei der beruflichen Vorsorge gibt es einige Änderungen.
Altersheimkosten
Bei Schenkungen wird Ihnen nichts geschenkt
Auch wenn Eltern im Alter ihr Haus den Kindern übertragen, können sie es nicht vor dem Zugriff des Altersheims retten.










2. Säule
Freipass für Verprasser
Wer bei der zweiten Säule sein Sparkapital bezieht und es dann verjubelt, kann trotzdem auf Ergänzungsleistungen hoffen. Auf Kosten der Allgemeinheit.