Stichwort
Änderungskündigung
Kurzfristige Änderungen eines Arbeitsvertrages sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Will der Arbeitgeber den Vertrag einseitig abändern, muss er eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Das heisst, er muss die Kündigungsfrist einhalten, bevor die Neuerung in Kraft tritt.
Wirtschaftskrise
Darf mich der Chef zur Teilzeitarbeit verknurren?
Frage: Auch unser Betrieb ist von der Krise betroffen. Der Chef will aber nicht Kurzarbeit einführen, sondern Arbeitsverträge ändern und dabei Pensum und Lohn bis zu 50 Prozent reduzieren. Ist das zulässig? Und zahlt die Arbeitslosenversicherung den Lohnausfall?
Wirtschaftskrise
So leimen Firmen ihr Personal
Ehrliche Arbeit gilt plötzlich als unbezahltes Schnuppern, Chefs missachten Verträge und zahlen Löhne nicht: Wir zeigen die drei grössten Fallen für Angestellte – und wie man sie meidet.
Sparmassnahmen
Wenn es für Angestellte eng wird
Die Wirtschaft serbelt, und viele Arbeitnehmer müssen Abstriche machen: Gratisüberstunden, weniger Lohn, gekürzte Spesen. Was ist zulässig, und was muss man nicht hinnehmen?
Lohnkürzung
Was ist ein Vertrag wert?
Runter mit dem Salär, mehr Gratis-Überstunden, weniger Spesen: Firmen haben viele Möglichkeiten, auf Kosten der Angestellten zu sparen. Ganz machtlos sind diese aber nicht.
Kündigung
«Darf man mir einfach den Lohn kürzen?»
Frage: Auf Ende Februar erhielt ich die Kündigung. Zudem hiess es, dass ich während der Kündigungsfrist 500 Franken weniger Lohn erhalten würde. Ausserdem könne ich vielleicht gar nicht mehr bis Ende Februar beschäftigt werden. Wie kann ich mich wehren? Viktor F.
Arbeitswelt
Chefs am Drücker
In der Rezession nützen viele Vorgesetzte ihre Macht aus und setzen die Angestellten mit perfiden Methoden unter Druck – wohlwissend, dass sich aus Angst um den Job keiner wehrt.
Änderungskündigungen
Plötzlich weniger Lohn
Runter mit dem Salär, mehr Gratis-Überstunden, weniger Spesen: Firmen haben viele Möglichkeiten, auf Kosten der Angestellten zu sparen. Ganz machtlos sind diese aber nicht.
Kündigungsschutz
Job weg nach der Geburt?
Frage: «Ich werde im nächsten Monat ein Kind bekommen. Mein Arbeitgeber verlangt nun von mir, einer Aufhebung des Arbeitsvertrags per Geburtstermin zuzustimmen. Habe ich nicht das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub meinen Job wieder zu erhalten?» Elvira S.














Kündigung
Was der Arbeitgeber darf – und was nicht
Einfach auf die Strasse gestellt? Das Arbeitsrecht machts möglich. Erfolgreich wehren kann sich nur, wer eine missbräuchliche Kündigung nachweisen kann.