Stichwort

Änderungskündigung

Kurzfristige Änderungen eines Arbeitsvertrages sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Will der Arbeitgeber den Vertrag einseitig abändern, muss er eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Das heisst, er muss die Kündigungsfrist einhalten, bevor die Neuerung in Kraft tritt.

 
 
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