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Auch das noch: Asterix im Waadtland

Text:
  • Beat Grossrieder
Ausgabe:
14/02

Seit kurzem gilt EU-Recht auch für die Schweiz. Für die ganze Schweiz? Nein, die Winzer von Champagne VD wehren sich.

Würde der Comic «Asterix und Obelix» fortgeführt, so müssten die furchtlosen Helden im Kanton Waadt wohnen. Vorzugsweise im 670-Seelen-Ort Champagne.

In der Gemeinde am Neuenburgersee spielt sich derzeit ein Drama ab, das von Asterix-Zeichner Uderzo stammen könnte. Für einmal ist es nicht ein gallisches Nest, das gegen die Römer aufmuckt, sondern ein Schweizer Dorf, das der EU die Stirn bietet: Champagne fordert vom Europäischen Gerichtshof nichts weniger als die Aufhebung der bilateralen Verträge.

Auslöser ist der «Zaubertrank» des Dorfs, der Wein aus dem lokalen Rebberg. Dieser kommt unter dem Namen «Champagne» auf den Markt – «und das seit über 100 Jahren», wie Albert Banderet betont. Der Winzer kämpft seit 1999 für sein Dorfgetränk und reichte die Klage ein, als kürzlich die Abkommen mit der EU in Kraft traten. Heute gehören 43 Weinbauern zu seinem Rebellentrupp.In den letzten Monaten hat Banderet ausgiebig recherchiert. Er stöberte durch Weinmuseen, Archive und Bibliotheken. «Wir können heute beweisen, dass unser Dorf im Jahr 885 erstmals urkundlich erwähnt wurde», sagt Banderet, «die Existenz der Weinberge ist bis ins 13. Jahrhundert belegt.» Das älteste erhaltene Schriftstück für den Dorfwein «Champagne» stammt von 1895.

Diese Beweise will Banderet den Richtern in Luxemburg vorlegen. Denn es geht ums Ganze: Gemäss Landwirtschaftsabkommen ist im europäischen Markt nur Platz für ein Produkt mit Namen «Champagne» – für den französischen Schaumwein. Anhang 7,Titel II, Artikel 5, Absatz 8 des Abkommens sagt klipp und klar: «Der ausschliessliche Schutz gilt für den Namen ‹Champagne›, wie er im Verzeichnis aufgeführt ist.» Im Klartext: Schweizer «Champagne» darf unter diesem Namen nur bis 2004 in den Handel kommen. Danach drohen Strafen wegen unlauteren Wettbewerbs.

Banderet hat dafür kein Verständnis: «Den Namen des eigenen Dorfs zu verwenden ist ein öffentliches Recht, ja sogar ein Menschenrecht», ereifert er sich. Zudem sei der «Champagne» aus der Schweiz älter als der französische Nebenbuhler, der diesen Namen erst seit etwa 1910 trage. «Wir sind grundsätzlich für Europa», stellt der Winzer klar, «aber diese Ungerechtigkeit können wir nicht schlucken.» Der Kampf wird, beim Teutates, hart werden.

 

 

 

© Beobachter Ausgabe 14 vom 12. Jul 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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