Beratungs-Jubiläum
Doch noch ein Geschenk
Briefträger Wolfgang Geisser war der 400’000. Ratsuchende am Beratungstelefon des Beobachters. Ein Grund zum Feiern.

(Bild: Renate Wernli)
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Anfang 1994 stand Wolfgang Geisser an einem Tiefpunkt: «Kein Job, kein Geld, keine Wohnung. Ich hatte nur die Kleider, die ich trug.» Er ist der Aargauer Gemeinde Wohlen heute noch dankbar, dass sie ihn finanziell unterstützte und ihm die Chance gab, sein Leben zu ändern. Die hat er gepackt: Heute arbeitet er als Briefträger, zahlt seine Steuern und hat sich integriert. In der Freizeit fährt er mit seinen Freunden regelmässig Inlineskates.
Doch nun holt ihn die Vergangenheit ein. Wohlen will die geleistete Sozialhilfe zurück. 480 Franken soll er monatlich aus seinem Verdienst von 4’200 Franken zahlen. Die Forderung verdirbt ihm ziemlich die Freude an der hart erarbeiteten Selbstständigkeit. «Muss ich dies wirklich?», will er vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.
«Sozialhilfe ist kein Geschenk des Staates und muss eigentlich zurückbezahlt werden», klärt ihn Beobachter-Berater Walter Noser auf. Aber das gilt nur, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so weit gebessert haben, dass die Rückzahlung «zugemutet werden kann». So stehts im kantonalen Sozialhilfegesetz. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt sogar, dass aus dem späteren Erwerbseinkommen keine Rückerstattungen geltend gemacht werden sollen. Bleibt zu hoffen, die Gemeinde lenke ein.
Ein wenig Grund zur Freude gibts für Wolfgang Geisser bereits: Er war der 400’000. Ratsuchende an der Hotline des Beobachters. Dafür wird er ein wenig gefeiert: mit einem Besuch seines Beraters, einem Blumenstrauss und einem Jubiläumsgeschenk.
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 30. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten








