Internetprovider
Kein Musikgehör
Kampf gegen Raubkopien: Schweizer Provider wollen sich nicht von der Musikindustrie einspannen lassen.

(Bild: Archiv)
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«Verfahren gegen 50 Raubkopierer eingeleitet», verkündete die Musikindustrie vor wenigen Tagen triumphierend. Doch die Aktion des Schweizer Verbands der Musikwirtschaft (IFPI) dürfte sich als Rohrkrepierer erweisen. Grund: Von den mutmasslichen Übeltätern kennt IFPI nur die so genannte IP-Adresse, eine mehrstellige Nummer, die jeden Rechner im Internet identifiziert. Wem der Rechner gehört, wissen nur die Provider, und die sind zur Geheimhaltung verpflichtet: Entsprechende Auskünfte sind der Polizei und den Untersuchungsbehörden vorbehalten.
Um an die mutmasslichen Raubkopierer heranzukommen, schickte IFPI den Providern Briefe mit der Bitte, diese an die betroffenen IP-Adresseninhaber weiterzuleiten. Der Inhalt der Briefe war durchaus konziliant. Sie enthielten das Angebot zu einer aussergerichtlichen Einigung. Bezahlt werden sollten Schadenersatzsummen von bis zu 9'000 Franken.
Die Rechnung ging nicht auf. Swisscom, Cablecom und Sunrise haben unter Berufung auf das Fernmelde- und Datenschutzgesetz rundweg abgelehnt, Post von IFPI an ihre Kunden weiterzuleiten. Die Cablecom retournierte die Kuverts postwendend. «Aufgrund der unklaren Rechtslage behalten wir uns auch weiterhin vor, die Briefe ungeöffnet an den Absender zurückzuschicken», sagt Stephan Howeg, Mediensprecher von Cablecom.
Nun bleibt IFPI nur der Weg über eine Strafanzeige: «Wir werden notfalls bis vor Bundesgericht gehen», sagt Sprecher Beat Högger. Die rechtliche Situation ist in der Schweiz unklar: Noch hat sich kein Gericht zum Herunterladen von Musik aus dem Web geäussert. «Ich rate von der Benutzung einer Tauschbörse ab. Wer Musik aus dem Internet will, sollte kostenpflichtige Angebote benutzen», sagt Carlo Govoni, Leiter der Abteilung Urheberrecht im Institut für Geistiges Eigentum.
© Beobachter Ausgabe 26 vom 22. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten








