| Schutz des körperlichen, sittlichen oder geistigen Wohlbefindens des Kindes |
| Situation | Massnahme | Zweck der Massnahme | Artikel im Gesetz |
| Der Jugendliche schwänzt regelmässig die Schule | | Der Vater weigert sich, der Tochter an seinen Besuchstagen das vom Arzt verschriebene Medikament zu verabreichen. | | Die sprachliche Entwicklung des Kindes gibt Anlass zur Sorge. | | Mahnung oder Weisung an Eltern und/oder Kind, etwas zu tun oder zu unterlassen; Überwachung (Erziehungsaufsicht) | | Unterstützung der Eltern und des Kindes | | Eingriff in das Erziehungsrecht | | 307 ZGB |
| Streitereien der Eltern bei der Ausübung des Besuchsrechts. | | Eltern unterschreiben Lehrvertrag nicht, weil ihnen die Berufswahl des Kindes nicht passt. | | Vater oder Mutter ist unfähig, Halbwaisenrente und Ergänzungsleistungen für das Kind geltend zu machen. | | Beistand für das Kind | | Unterstützung der Eltern und des Kindes | | Eingriff in das Erziehungsrecht | | Beistand vertritt das Kind gesetzlich | | 308 ZGB |
| Mutmasslicher Vater weigert sich, das Kind anzuerkennen. | | Unverheirateter Mann anerkennt das Kind, will aber keinen Unterhaltsvertrag abschliessen. | | Beistand für das ausserhalb der Ehe geborene Kind | Gesetzliche Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft und Festlegung des Unterhalts, notfalls durch Klage beim Gericht | 309 ZGB |
| Der Sohn ist gegenüber den Eltern mehrfach gewalttätig geworden. | | Das Kind wird vom Freund der Mutter wiederholt misshandelt. | | Hygienische Zustände im Elternhaus gefährden die Gesundheit des Kindes massiv. | | Entzug der Obhut von Mutter, Vater oder beider Eltern | Eltern können nicht mehr über Aufenthaltsort des Kindes bestimmen; Unterbringen des Kindes bei Pflegeeltern oder im Heim | 310 ZGB |
| Eltern haben Kind für Adoption freigegeben. | | Alleinerziehende Witwe ist schwer alkohol- und drogensüchtig und deshalb ausserstande, sich um ihr Baby zu kümmern. | | Entzug der elterlichen Sorge von Mutter, Vater oder beider Eltern | Kind erhält Vormund, der anstelle der Eltern alle für das Kind notwendigen Entscheidungen trifft | 311/312 ZGB |
| Schutz des Kindesvermögens |
| Situation | Massnahme | Zweck der Massnahme | Artikel im Gesetz |
| Vater oder Mutter sind nach einer Scheidung oder im Todesfall neu allein für die Verwaltung des Kindesvermögens zuständig. | Inventar über das Kindesvermögen einreichen | «Vier-Augen-Prinzip» soll auch für Kinder von Alleinsorgeberechtigten gelten | 318 Absatz 2 ZGB |
| Das Kind eines alleinerziehenden Vaters hat von der Mutter viel Vermögen geerbt. | | Die alleinerziehende junge Mutter ist in finanziellen Fragen unerfahren. | | Periodische Berichterstattung der Eltern über das Kindesvermögen | Überwachung der elterlichen Vermögensverwaltung | 318 Absatz 3 ZGB |
| Vater hat mit dem Kindesvermögen riskante Börsengeschäfte getätigt. | | Mutter will die dem Kind vom Vater vererbte Liegenschaft zu günstig verkaufen. | | | Weisung bezüglich Vermögensverwaltung | | Sicherungsmassnahmen | | Eingriff in das elterliche Recht zu Vermögensverwaltung | 324 ZGB |
| Junger Witwer ist mit der Verwaltung des grossen Kindesvermögens überfordert. | | Die Eltern verbrauchen Erträge des Kindesvermögens für eigene Zwecke. | | Einsetzung eines Beistands zur Vermögensverwaltung | Entzug der elterlichen Vermögensverwaltung | 325 ZGB |
| Weitere Massnahmen zum Schutz des Kindes |
| Situation | Massnahme | Zweck der Massnahme | Artikel im Gesetz |
| Eltern haben nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, können aber später überhaupt nicht mehr kooperieren. | | Entzug des Sorgerechts bei einem Elternteil | | Umteilung des Sorgerechts von einem auf den anderen Elternteil | | Neuregelung der elterlichen Sorge bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse | 134 Abs. 3; 298a Abs. 2 ZGB |
| Eltern streiten bei der Scheidung über das Sorge- und/oder Besuchsrecht. | Bestellung eines Kinderanwalts im Scheidungsprozess der Eltern | Kinderanwalt vertritt Interessen des Kindes bei Zuteilung des Sorge- oder Besuchsrechts oder wenn spezifische Kindesschutzmassnahmen nötig sind | 146/147 ZGB |
| Eltern sind selber unter 18. | | Das Kind ist Vollwaise. | | Das Sorgerecht wurde beiden Eltern entzogen. | | Bevormundung eines noch nicht volljährigen Kindes | Kind erhält als gesetzlichen Vertreter einen Vormund. | 368 ZGB |
| Interessenkonflikt bei Teilung des väterlichen Erbes zwischen Mutter und Kind. | | Alleinsorgeberechtigter muss in psychiatrische Klinik. | | | Vertretungsbeistandschaft bei Interessenkonflikten zwischen den sorgeberechtigten Eltern und dem Kind | | Vertretungsbeistandschaft bei Verhinderung der sorgeberechtigten Eltern | | | Beistand vertritt Interessen des Kindes bei der Erbteilung | | Beistand vertritt Kind in geschäftlichen Angelegenheiten | | 392 ZGB |