Haben fehlbare Manager vom Schweizer Rechtssystem nichts zu fürchten? Pensionskassen und Konzerne wie die Swissair brechen zusammen, der Staat muss eine Kantonalbank retten. Aber: Alle Verantwortlichen wurden nach Monsterprozessen in den letzten 14 Monaten freigesprochen oder nur geringfügig gebüsst (siehe Kasten). Die Verfahrenskosten in Millionenhöhe trägt der Steuerzahler.

Beobachter: Herr Pellegrini, sind Sie hilflos angesichts der Manager-Kriminalität?
Peter Pellegrini: Nein. Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwälte, möglichst viele Leute möglichst lange hinter Gitter zu bringen. Unsere Aufgabe ist es, da, wo ein Verdacht besteht, eine saubere Untersuchung zu führen, wie es das Gesetz verlangt.

Beobachter: Im Fall Swissair sowie zuletzt im Fall der Solothurner Pensionskassen Vera und Pevos haben die Richter aber kritisiert, die Anklageschriften seien ungenügend. Muss man Manager laufen lassen, weil die Untersuchungsbehörden schlampen?
Pellegrini: Nein. Zumindest im Kanton Zürich arbeiten wir gut und effizient. Zwischen Januar 2007 und Mai 2008 haben wir neben dem Swissair-Prozess noch rund 25 weitere Verfahren zur Anklage gebracht. Nur eines endete mit einem Freispruch. Bei den anderen gab es Strafen zwischen elf Monaten und fünfeinhalb Jahren Gefängnis. 40 Personen wurden zu insgesamt 50 Jahren Gefängnis verurteilt. Darunter finden sich beispielsweise Urkundenfälscher, Anlagebetrüger oder Leute, die Geld veruntreut haben.

Beobachter: Trotzdem gibt es komplexe Fälle wie Swissair oder Vera und Pevos, die Staatsanwaltschaften offenbar überfordern.
Pellegrini: Seit gut fünf Jahren gibt es Konzernzusammenbrüche, die uns an die Grenzen dessen führen, was wir aufklären können. Wir müssen Hunderte von Bundesordnern an Akten sichten, wissen oft nicht, wer genau in den Unternehmen für die Entscheide verantwortlich ist, weil sie im Kollektiv gefällt werden, begegnen vielen ungeklärten Rechtsfragen und sehen uns jeweils einer ganzen Phalanx von Top-Verteidigern gegenüber, die über fast unbegrenzte Ressourcen verfügen. Dieses Ungleichgewicht wird vor Gericht augenfällig: Da halten 20 Anwälte ihre Plädoyers. Der Staatsanwalt ist allein und kann sein Plädoyer nur einmal vortragen.

Beobachter: Will man kriminell werden, macht man es also besser als Manager im grossen Stil denn als kleiner Betrüger.
Pellegrini: Zu diesem Schluss könnte man kommen. Ich bin aber überzeugt, dass alleine schon die Tatsache, dass auch solche Monsterprozesse geführt werden, eine reinigende Wirkung hat. Oft ist nämlich für Manager bereits die Strafuntersuchung Teil der Strafe, denn durch die Medienberichterstattung stehen sie monate- wenn nicht jahrelang in der öffentlichen Kritik. Das lässt niemand gerne über sich ergehen. Diese unerlässlichen Abläufe sind für potentielle Täter abschreckend.

Beobachter: Das ist eine gewagte Argumentation. Es ist doch vielmehr so, dass der Druck der Medien mitunter erst dazu führt, dass Anklage erhoben wird.
Pellegrini: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hält solchem Druck stand. Das Verfahren im Fall ABB, wo es um Abfindungssummen in dreistelliger Millionenhöhe für Percy Barnevik und Göran Lindahl ging, haben wir zum Beispiel eingestellt, obwohl die Medien nach Schuldigen riefen.

Beobachter: Solche Monsterverfahren binden viele Ressourcen. Bleiben da nicht andere Fälle liegen?
Pellegrini: Der Swissair-Prozess und weitere Grossverfahren haben zu einem Pendenzenberg geführt. Deshalb haben wir unser Vorgehen überprüft. In Zukunft sollen in solchen Fällen vermehrt Teams von Staatsanwälten mit klaren Vorgaben zu den Abläufen zum Einsatz kommen. Wir arbeiten enger mit der Polizei zusammen, bauen ein Kompetenzzentrum von Wirtschaftsprüfern auf und entwickeln Software weiter, die es uns erlaubt, die vielen tausend Aktenseiten noch effizienter auszuwerten.

Beobachter: Wieso lässt man Strafverfolgungen nicht einfach sein und überlässt solche Monsterprozesse den Zivilgerichten, wo dann Aktionäre und Gläubiger um Schadenersatz streiten?Pellegrini: Auch in komplizierten Fällen sind - bei entsprechender Verdachtslage - Strafverfahren wichtig, denn es darf keinen rechtsfreien Raum geben, und die Gesetze gelten für alle Verdächtigen gleichermassen. Sonst lässt man ja die Grossen laufen und hängt die Kleinen.

Beobachter: Faktisch passiert aber gerade das.
Pellegrini: Nochmals: Ich glaube an die reinigende Wirkung des Strafrechts auch bei Konzernzusammenbrüchen.

Beobachter: Seit eineinhalb Jahren können Verfahren eingestellt werden, wenn ein Angeschuldigter eine Wiedergutmachung zahlt - ein Umstand, der zuletzt in der Affäre um Ex-Armeechef Roland Nef diskutiert wurde. Könnte das auch ein Ausweg für aufwendige Fälle sein?
Pellegrini: Nein. Da müssen wir vorsichtig sein. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich ein Angeschuldigter von der Strafverfolgung quasi freikaufen kann, wie man zum Beispiel vom Chef der Deutschen Bank im Mannesmann-Prozess lesen konnte. Aber die vom Gesetz ausdrücklich vorgesehene Wiedergutmachung kann in Einzelfällen durchaus Sinn machen: Muss zum Beispiel ein Angeschuldigter Geld aufnehmen, um eine Wiedergutmachung zu zahlen - stottert er also seine Schuld in Raten über Jahre ab -, hat das eine grosse erzieherische Wirkung. Es bringt dem Opfer Geld und erspart der Justiz viel Arbeit.

Peter Pellegrini, 45, ist leitender Staatsanwalt ad interim der Abteilung für Wirtschaftsdelikte des Kantons Zürich.

33 Freisprüche trotz Schäden in Milliardenhöhe

In den letzten 14 Monaten endeten vier Monsterprozesse mit Freisprüchen oder kleinen Bussen für die angeklagten Manager.

  • Solothurner Pensionskassendebakel: Sieben Stiftungsräte und Wirtschaftsprüfer werden am 23. Juli 2008 vom Amtsgericht Olten-Gösgen vollumfänglich freigesprochen. Die Anklageschrift sei mangelhaft. Sie zeige nicht, wer beim Zusammenbruch der Pensionskassen Vera und Pevos 1996 welche Delikte wann begangen haben soll. Die Liquidation der Pensionskassen hinterliess einen Schaden von 200 Millionen Franken. Nach neuneinhalb Jahren Untersuchung muss der Kanton Solothurn für die Freisprüche 1,2 Millionen Franken an Entschädigungen hinblättern und mehr als 1,5 Millionen Franken an Untersuchungs- und Gerichtskosten auf die Staatskasse nehmen.
  • Milliardenkonkurs ISMM/ISL Worldwide: Anfang Juli 2008 spricht das Zuger Strafgericht sechs Ex-Manager der Sportvermarktungsfirmen ISMM/ISL Worldwide in den Hauptpunkten frei; drei bekommen in Nebenpunkten Bussen aufgebrummt. Der Kanton Zug zahlt den Beschuldigten 600'000 Franken Entschädigung und trägt die Kosten der siebenjährigen Strafuntersuchung und des Gerichtsverfahrens.
  • Fast-Zusammenbruch der Waadtländer Kantonalbank: Sechs Ex-Manager und Buchprüfer der Waadtländer Kantonalbank werden vom Lausanner Strafgericht Ende Februar 2008 in den Hauptpunkten freigesprochen. Der damalige Präsident und sein Direktor werden wegen unzulässiger Boni zu kleinen Bussen verurteilt. Dem damaligen Kader könne kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass es Kreditrisiken falsch eingeschätzt habe, befinden die Richter. Die Waadtländer Kantonalbank konnte 2002 nur gerettet werden, weil der Kanton 1,8 Milliarden Franken einschoss.
  • Swissair-Grounding: Im Juni 2007 werden alle 19 Angeschuldigten vom Bezirksgericht Bülach ZH freigesprochen. Es gebe keinen Beweis, dass die Manager dem Swissair-Konzern willentlich geschadet hätten. Das Verfahren kostet den Staat rund 15 Millionen Franken an Untersuchungs- und Gerichtskosten sowie Entschädigungen. Im Jahr 2001 musste der Bund zwei Milliarden Franken einschiessen, um den Zusammenbruch der Swissair abzufedern.