Asylgesetz
Postwendend reagiert
Sofort nach der Abstimmung über das Asylgesetz informiert der Kanton Aargau seine Asylbewerber. Allerdings unpräzis.

(Bild: Agentur Gettyimages)
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Mit dem Ja zur Revision des Asylgesetzes wurde am 24. September ein Signal gesetzt: Im Schweizer Asylwesen weht in Zukunft ein rauerer Wind. Im Aargau scheint man das kaum erwarten zu können. Denn schon am Tag nach der Abstimmung gab der kantonale Sozialdienst den gut 500 abgewiesenen Asylbewerbern im Kanton per Brief den Tarif durch: «Durch die Gesetzesänderung werden Sie zukünftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen.» Mit keinem Wort erwähnt: Der Sozialhilfestopp ist wohl beschlossen, tritt aber erst im Januar 2008 in Kraft.
Kein Wunder, wurde die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende förmlich überrannt. «Die Leute waren total eingeschüchtert», so Stellenleiterin Muriel Trummer, «und das war wohl auch der Zweck der Übung.» Auch Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ärgert sich über die «unpräzisen Informationen». Die forsche Aktion sieht er als unguten Vorboten: «Offenbar droht die härtestmögliche Umsetzung des Gesetzes statt einer Anwendung mit Augenmass.»
Hardliner aus dem Rüebliland? Die Behörden weisen das zurück. «Wir wollten möglichst rasch über die Neuerungen informieren», erklärt Iris Affolter, Sprecherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Da die genauen Verordnungen des Bundes noch nicht bekannt seien, habe man darauf verzichtet, Details wie Einführungstermine zu nennen. Nicht geplant gewesen sei hingegen, dass auch Asylbewerber, deren Verfahren noch laufen, angeschrieben wurden. «Das war ein bedauerlicher Fehler», sagt Affolter.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 25. Okt 2006 - Alle Rechte vorbehalten













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