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Ausländer

Petition unterschreiben?

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
4/07

Frage: Ich bin Ausländer der zweiten Generation. Immer mal wieder werde ich auf der Strasse wegen einer Unterschriftensammlung für eine Petition angehalten. Ich möchte wissen, ob ich überhaupt mitmachen darf?

Ja, Sie dürfen. Jede Person unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität hat das Recht, Anliegen an eine staatliche Behörde zu richten, ohne deswegen Nachteile irgendwelcher Art befürchten zu müssen. Das Recht, Petitionen einzureichen, steht allen urteilsfähigen Personen zu. Somit können sich auch Ausländerinnen und Ausländer auf die Petitionsfreiheit berufen. Ein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Behandlung der eingereichten Petition besteht jedoch nicht. Die Behörde muss von der Petition lediglich Kenntnis nehmen. Die Anzahl der Unterschriften spielt dabei keine Rolle. Werden jedoch Unterschriften für Volksinitiativen oder für Referenden gesammelt, dürfen Sie nicht unterschreiben. Das dürfen nur Stimmberechtigte, das heisst alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

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© Beobachter Ausgabe 4 vom 14. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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