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Ausschaffung

Schritt auf dem Weg zur Rückkehr

Text:
  • Thomas Buomberger
Ausgabe:
2/04

Alle Einsprachen, Rekurse und Interventionen halfen nichts: Besart Rashiti*, ein mit einer Schweizerin verheirateter Kosovo-Albaner, durfte nicht bei seiner Familie bleiben (Beobachter Nr. 21/2003).

Weil er vor rund zehn Jahren wegen Straftaten eine Zuchthausstrafe absitzen musste, hatte er gemäss Bundesgericht sein Bleiberecht in der Schweiz verwirkt. Dass er seit Jahren mustergültig lebte und sich vorbildlich um seinen Sohn und den Haushalt kümmerte, spielte keine Rolle.

Am 18. Oktober 2003 kam Rashiti einem Wegweisungsbefehl der Berner Fremdenpolizei nach. Er hielt sich in der Folge in Italien auf, wo er Frau und Kind sporadisch traf. Bei einem dieser Besuche geriet seine Frau in einen Verkehrsunfall.

Vielleicht kommt es doch noch zu einem Happyend. Am 15. Januar durfte Rashiti für zwei Monate in die Schweiz reisen. «Wir haben ihm unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände einen Ferienaufenthalt gewährt», sagt Alexander Ott, Chef der Stadtberner Fremdenpolizei. Mitte März muss Rashiti die Schweiz allerdings wieder verlassen. Dann kann er erneut ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen.

Auch wenn sich die Berner Fremdenpolizei nicht auf die Äste hinauslassen will, ist davon auszugehen, dass sie ein solches wohlwollend prüfen wird. Das hätte auch den Vorteil, dass die Schweiz die noch hängige Klage in Sachen Rashiti vor dem Europäischen Gerichtshof in Strassburg vom Tisch hätte. Nach Monaten der Unsicherheit wäre dann der Weg für ein normales Familienleben endlich frei.

* Name geändert

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 22. Jan 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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