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Baurecht

Problem Zone

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • Franca Pedrazzetti
Ausgabe:
1/06

Das Gericht verweigerte einem Metallbaubetrieb in Beckenried NW die Bewilligung. Aber er darf weiter lärmen: Die Gemeinde zonte das Gebiet flugs um.

Der 9. Dezember 2003 könnte Fritz Wymann aus Beckenried eigentlich noch in bester Erinnerung sein. Damals machte das Verwaltungsgericht Nidwalden dem Lärm scheinbar ein Ende. Es verweigerte dem Nachbarn, einem Metallbaubetrieb, die Baubewilligung, um die dieser nachträglich ersucht hatte. «Das Führen des Metallbaubetriebs ist in jeder Hinsicht mit der Wohnzone W2 nicht zonenkonform und damit unzulässig.» Doch inzwischen ist Fritz Wymanns Freude über den vermeintlichen Sieg längst verflogen.

Der Metallbauer hatte die Gebäude schon 1997 ersteigert und dort seine Firma eingerichtet. Doch das Grundstück lag in der Wohnzone, wo sich nur Gewerbebetriebe ansiedeln dürfen, die – wie Restaurants oder Läden – Waren für den täglichen Bedarf anbieten. Drei Jahre nach dem Kauf reichte der Handwerker ein Baugesuch ein. Doch die Idee, das Betriebsgelände einfach der Gewerbezone zuzuschlagen, scheiterte am Widerstand des Kantons. Das Amt für Raumplanung stellte sich quer: Eine Umzonung eigens für den lärmigen Metallverarbeitungsbetrieb, der wie eine Insel innerhalb dieser Wohngebiete wirke, wäre ein «nicht unbedenkliches Präjudiz». Statt öffentliche würden damit nur Einzelinteressen berücksichtigt.

«Während des Spiels Regeln geändert»


Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts von Ende 2003 hätte der Betrieb an seinem jetzigen Standort die Tore schliessen müssen. Doch die Gemeinde Beckenried liess sich davon nicht beirren: Sie wandelte in der bereits laufenden Revision des Zonenplans die Wohnzone inklusive Metallbaubetrieb flugs in eine äussere Kernzone um und liess das an einer Gemeindeversammlung absegnen. In dieser Zone sind auch Gewerbebetriebe erlaubt. «Natürlich ist die Gemeinde daran interessiert, Gewerbebetriebe im Dorf zu behalten», erklärt Hans-Beat Ulmi, Anwalt der Gemeinde. Er wehrt sich aber gegen den Vorwurf, die Gemeinde habe nach dem ihr ungelegenen Urteil einfach die rechtlichen Grundlagen geändert. «Das Baubewilligungsverfahren für den Metallbaubetrieb und die Revision des Zonenplans liefen völlig unabhängig voneinander.»

Ganz anders sieht es Fritz Wymann: «Der Gemeinderat hat quasi während des Spiels die Regeln geändert, um einen Betrieb zu legalisieren, der seit Jahren illegal betrieben wird.» Besonders unschön: Im Jahr 2000 hatte der Metallbauer ein Raumplanungsbüro damit beauftragt, sein Baugesuch vorzubereiten. Einer der damals beteiligten Raumplaner beriet weniger als ein Jahr danach den Gemeinderat bei der Zonenplanrevision. Für Anwalt Ulmi vertretbar: «Als Beckenried den Raumplaner beizog, hatte er keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Metallbauer.»

Auch der zweite beteiligte Raumplaner kam wieder zum Zug: Inzwischen Angestellter der kantonalen Baudirektion, verfasste ausgerechnet er den Vorprüfungsbericht für die Teilrevision in Beckenried. Der Regierungsrat betont, die geschäftliche Beziehung des Raumplaners sei nur kurz gewesen, und als Sachbearbeiter habe er keine Entscheidungskompetenz gehabt. Doch für Fritz Wymann ist klar, dass Behörden auf den Rat von Experten angewiesen sind und ihn meist auch befolgen.

Inzwischen ist die Beschwerde von Fritz Wymann und Nachbarn gegen die Teilrevision des Zonenplans vor dem Verwaltungsgericht hängig. Erneut wird es sich mit dem Metallbauer und den ihm wohl gesonnenen Behörden beschäftigen müssen. Fritz Wymann hofft jetzt, dass er sich nach dem zweiten Entscheid etwas länger über das Urteil freuen kann.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 05. Jan 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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