Bauunternehmer
Neue Runde im Fall Zeindler
Goran Zeindler wurde verurteilt. Allerdings nicht wegen Veruntreuung - deshalb geht das Urteil in Berufung.

(Bild: Archiv Archiv)
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Generalunternehmer Zeindler, der in den vergangenen Jahren zahlreiche Bauherren und Handwerker mit unfertigen Häusern und unbezahlten Rechnungen in Schwierigkeiten gebracht hatte (siehe Artikel zum Thema «Generalunternehmer: Schulden à Gogo», «Firmenkonkurse: Die totale Pleite» und «Prozess: Alles auf Schulden gebaut»), ist vom Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Es sah als erwiesen an, dass Zeindler ein Leasingfahrzeug verkauft und gepfändete Löhne nicht abgeliefert hatte. Im Hauptanklagepunkt, der Veruntreuung von Bauherrengeldern, sprach das Gericht den Angeklagten jedoch frei: Die eigentlich zur Erstellung von Häusern bestimmten Gelder, die Zeindler unter anderem für private «Darlehen» verwendete, seien ihm nicht im juristischen Sinn anvertraut gewesen. Demnach liege auch keine Veruntreuung vor. Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und auch Zeindler will appellieren. Der Gang vor Obergericht dürfte für den Generalunternehmer jedoch nicht der letzte Kontakt mit der Justiz sein: Bereits haben weitere geschädigte Bauherren Anzeige gegen ihn eingereicht.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 25. Okt 2006 - Alle Rechte vorbehalten













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