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Bauvorschriften

Auf dem Holzweg

Text:
  • Daniel Benz
Bild:
  • Thomas Andenmatten
Ausgabe:
7/06

Die strenge Haltung des Bauamts Naters verhindert den Erhalt eines alten Holzhauses im Walliser Stil.

Das Wallis steht nicht im Ruf, bezüglich Bauvorschriften besonders pingelig zu sein. Nun scheint die Gemeinde Naters aber wild entschlossen, den Gegenbeweis zu erbringen: Weil die Baubehörde die vorübergehende Demontage der Holzkonstruktion eines Gebäudes als «illegalen Abbruch» interpretiert, verkommt im Weiler Rischinen ein Stall zur Ruine, statt dass er unter Verwendung von ursprünglichen Materialien in ein Wohnhaus umgebaut werden kann.

«Durch Paragrafenreiterei geht ein Stück Kulturgut verloren», ärgert sich Anselm Mutter, Malermeister aus Naters. Bereits zwei Gebäude in traditionellem Walliser Baustil hat er auf eigenes Risiko vor dem Zerfall gerettet - der Stall in Rischinen sollte das dritte sein. Einsprachen eines Nachbarn verzögerten den seit 2001 bewilligten Umbau aber um Jahre, so dass sich der Zustand des Blockbaus zusehends verschlechterte.

Um für das Renovationsprojekt trotzdem möglichst viel Originalholz verwenden zu können, liess Mutter im letzten Herbst die Holzkonstruktion bis auf die Grundmauern abmontieren und in eine Schreinerei verfrachten, wo die gesunden Balkenteile durch Zersägen gerettet werden sollten. «Ich wollte es besonders gut machen», beteuert der Bauherr. Er machte es zu gut: «Der Gesuchsteller hat nun den Stall statt umgebaut abgebrochen», teilte der Natischer Gemeinderat im Februar in sperrigem Deutsch mit. Die Behörde verknurrte Mutter zu einer Busse und ordnete die Beseitigung der «übrig gebliebenen Bauruine» an.

Übertriebener Formalismus? Diesen Vorwurf lässt Bruno Lochmatter, in der örtlichen Exekutive zuständig fürs Bauwesen, nicht gelten: «Wir haben die Bewilligung für einen Umbau gegeben - und dann wird der Stall einfach abgerissen. Da gibt es keinen Spielraum.» Schliesslich habe man nicht ahnen können, was der Bauherr mit dem demontierten Holz vorhabe. Ahnen nicht, aber danach fragen. «Klar habe ich einen Formfehler gemacht», sagt Mutter, «aber mit einem Gespräch hätte sich das klären lassen.»

Über das Schicksal des Hauses muss nun das Walliser Kantonsgericht entscheiden: Anselm Mutter hat gegen den Entscheid der Gemeinde Beschwerde eingereicht. Entscheidet auch die nächste Instanz gegen ihn, müsste er ein neues Baugesuch für einen Wiederaufbau einreichen. Dieses Projekt würde baurechtlich jedoch als Neubau gelten - und ein solcher wäre an dieser Stelle von den Bauabständen her gar nicht möglich: Die Bausubstanz aus dem späten Mittelalter wäre unwiederbringlich verloren. Und das fände, obwohl beteiligt am Dilemma, auch Bauvorstand Lochmatter «sünd und schad».

© Beobachter Ausgabe 7 vom 30. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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